Neckar-Odenwald-Kreis. Auf fast jeder Tagesordnung von Gemeinderatssitzungen und der Kreistagssitzung stand und steht in diesen Tagen das Thema Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie. Doch was steckt eigentlich dahinter? Die Fränkischen Nachrichten beantworten die wichtigsten Fragen.
Was hat es mit der Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie auf sich?
Bis Ende 2032 sollen in Baden-Württemberg 1,8 Prozent sowie in Rheinland-Pfalz und Hessen jeweils 2,2 Prozent der Landesfläche für die Windenergie bereitgestellt werden, um die Energiewende voranzutreiben und die Klimaziele zu erreichen. Durch eine gesetzliche Regelung hat der Verband Region Rhein-Neckar (VRRN), auch als Metropolregion bekannt, einen klaren Planungsauftrag erhalten und soll Vorranggebiete für die Windkraft ausweisen. Dafür wird der Teilregionalplan jetzt fortgeschrieben.
Wie läuft dieser Prozess der Fortschreibung ab?
Wie auch bei der Bauleitplanung müssen verschiedene Schritte befolgt werden, bevor der Teilregionalplan in Kraft treten kann. Unter anderem müssen Beteiligte die Möglichkeit bekommen, sich in einer Stellungnahme zu äußern. Deshalb dauern solche Verfahren in der Regel auch einige Jahre. Folgende Schritte sind in der Metropolregion bereits passiert:
20. Juli 2022: Die Verbandsversammlung, in der auch Vertreter des Neckar-Odenwald-Kreises sitzen, fasst den Aufstellungsbeschluss für die Teilregionalpläne „Windenergie“ und „Freiflächen-Photovoltaik“ zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar. Die Verbandsverwaltung hat sich dazu entschieden, die beiden Planungsverfahren für Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik getrennt zu behandeln.
27. September bis 14. November 2022: Die Träger öffentlicher Belange werden unterrichtet.
24. März 2023: In der 67. Sitzung des Planungsausschusses werden die Kriterienkataloge zur Ermittlung der Flächenkulissen beschlossen.
Herbst 2023: Die Flächenkulissen werden ermittelt und in verwaltungsinternen Informationsveranstaltungen vorgestellt.
15. Dezember 2023: Die Verbandsversammlung fasst den Beschluss zur Offenlage der Teilregionalplanentwürfe.
5. März bis 29. April 2024: Die Entwürfe liegen offen aus, die Kommunen und Landkreise haben die Möglichkeit, bis Mitte Mai Stellung zu beziehen.
Wie geht es nach der Abgabe der Stellungnahmen weiter?
Nach Aussagen eines VRRN-Sprechers werden die Stellungnahmen bearbeitet. Ob sich eine weitere Offenlage anschließe oder der Teilregionalplan beschlossen werde, hänge von den Rückmeldungen ab.
URL dieses Artikels:
https://www.fnweb.de/region-neckar-odenwald_artikel,-neckar-odenwald-fuer-klimaziel-vrrn-soll-vorrangflaechen-ausweisen-_arid,2203933.html