Main-Tauber-Kreis. Die SPD-Kreistagsfraktion hat eine Diskussion zur Situation und zum Umgang mit der Rotkreuzklinik Wertheim in der öffentlichen Sitzung des Kreistags angestoßen (wir berichteten). Thomas Kraft , Kreisrat der SPD und Vorsitzender der SPD im Main-Tauber-Kreis, wollte bei der Sitzung des Gremiums am Mittwoch in der Stadthalle der Kreisstadt deshalb wissen, wie die Verwaltung mit diesem Antrag umgehe, ohne dass er eine große Diskussion erwarte.
Gut vorbereitet auf eine Antwort zeigte sich Landrat Christoph Schauder.
Bedauern der Situation
Grundsätzlich erklärte er, dass er das Insolvenzverfahren der Rotkreuzklinik bedauere und auf eine gelingende Restrukturierung hoffe, damit das Krankenhaus mit einem angepassten Versorgungskonzept dauerhaft gut aufgestellt werden könne. Das Klinikum sei vor einigen Jahren aus dem Städtischen Krankenhaus hervorgegangen, weshalb er verstehe, dass sich die Stadt mit einer Trägerschaft auseinandersetze.
Der Landkreis hingegen sei nie am Wertheimer Krankenhaus beteiligt gewesen. Vielmehr engagiere er sich seit zwölf Jahren in der Gesundheitsholding Tauberfranken in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den weiteren Partnern, wie Schauder ausführte.
Vor dem Hintergrund der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach forcierten Krankenhausreform sei es für den Landkreis als Gesellschafter der Gesundheitsholding oberstes Ziel, sowohl das Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim als auch das Krankenhaus Tauberbischofsheim weiterhin leistungsfähig für die Zukunft aufzustellen. Schauder betonte, dass der Landkreis als Gesellschafter der Gesundheitsholding eine Treupflicht gegenüber der Gesundheitsholding habe, die ihr Engagement außerhalb dieser Holdingstrukturen stark einschränke.
Verständnis für BBT
Er wies darauf hin, dass er unter den gegebenen Umständen die Sicht der BBT-Gruppe als Mehrheitsgesellschafter der Gesundheitsholding, sich nicht als Gesellschafter oder Träger der Rotkreuzklinik engagieren zu wollen, gut nachvollziehen könne. Aus unterschiedlichsten Gründen, so Schauder, kämen die von der SPD-Kreistagsfraktion genannten Regelungen aus dem Landeskrankenhausgesetz nicht zum Tragen.
Keine Pflichtträgerschaft
Gemeint ist hier der Paragraf 3, in dem es um die Pflichtträgerschaft von Krankenhäusern geht. Diese hätten die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg zu übernehmen, wenn „die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern nicht durch andere Träger sichergestellt“ sei.
Dies weist der Landrat zurück. Vielmehr vertritt Christoph Schauder die Auffassung, derartige Diskussionen führten nicht zum Ziel, sondern seien vielmehr dazu geeignet, „den Blick auf das Wesentliche zu vernebeln und eine Lösung für die Rotkreuzklinik mindestens zu erschweren“.
Die Notwendigkeit einer öffentlichen Diskussion im Kreistag verneinte Landrat Christoph Schauder mit dem Hinweis, dass nichtöffentlich verhandelt werden müsse, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner berührt würden.
Diese Voraussetzung sei erfüllt, weil ansonsten über strategische Planungen der Gesundheitsholding und der Vertraulichkeit unterliegende Verhandlungen gesprochen werden müsste. Ein weiterer Grund für die Ablehnung des Antrags sei das Fehlen der rechtzeitigen Bekanntgabe auf der Tagesordnung der Kreistagssitzung. hvb
URL dieses Artikels:
https://www.fnweb.de/region-main-tauber_artikel,-main-tauber-landrat-argumentiert-mit-treuepflicht-zur-holding-_arid,2154862.html
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.fnweb.de/orte/wertheim.html