Erziehung

Beim Streit um den Nachwuchs sind Offenheit und Kompromissbereitschaft unabdingbar

Bei Fragen, Problemen oder Sorgen ist die Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbands im Tauberkreis erste Anlaufstelle für Eltern und Kinder

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Heike von Brandenstein
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Auch Väter möchten nach einer Trennung oder Scheidung Zeit mit ihren Kindern verbringen und sie beim groß werden begleiten. © dpa

Steffen Schneider (Name geändert) ist gerne Vater. Er will für sein Kind da sein, es aufwachsen sehen und begleiten. Bis die Mutter das zuließ, hat es lange gedauert. Geholfen hat in dieser Situation die Erziehungsberatung des Caritasverbands.

Main-Tauber-Kreis. „Wir haben uns als Eltern getrennt“, berichtet Steffen Schneider in seinem Rückblick auf die Situation. Damals war das Kind noch sehr klein.

Adressen von Erziehungsberatungsstellen

Die Erziehungsberatung des Caritasverbands im Tauberkreis findet sich am Schlossplatz 6 in Tauberbischofsheim, Telefon 09341/92201030. Eine Außenstelle ist in Wertheim.

Die Psychologische Beratungsstelle des Evangelischen Kirchenbezirks Weikersheim ist in der Härterichstraße 18 in Bad Mergentheim, Telefon 07931/8069.

Der Caritasverbands für den Neckar-Odenwald-Kreisbietet die Beratung in Mosbach, Telefon 06261/92010 und in Buchen, Am Haag 17, Telefon 06281/32550.

Außerdem bietet die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung eine Online-Beratung für Jugendliche unter bke-jugendberatung.de und für Eltern unter bke-elternberatung.de im Internet.

Im ersten Jahr lief es noch ganz gut mit den Besuchen. Schneider sah sein Kind regelmäßig. Im zweiten Jahr dann trudelte ein Anwaltsschreiben mit einer hohen Geldforderung bei ihm ein. Die Mutter schränkte den Umgang ein, übte so Druck aus, öffnete irgendwann nicht einmal mehr die Tür. „Sie hat komplett dicht gemacht“, berichtet der Vater.

Auf neutralem Boden

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Letztlich landete die Sache vor dem Familiengericht. Der Richter empfahl, sich an die Erziehungsberatungsstelle zu wenden, um auf neutralem Boden gemeinsam mit einem Moderator eine Lösung zu erarbeiten. Seitdem – und das ist mehr als zwei Jahre her – fungiert deren Leiter Bernhard Bopp als Mediator zwischen dem Paar.

„Wir haben bislang kein Gericht mehr gebraucht“, sagt Steffen Schneider. Der Vater ist froh, dass sich seine Ex-Partnerin auf den Schritt zu einer Beratung eingelassen hat. Nur wenn beide Elternteile einen guten Willen zeigen, kann eine Einigung erfolgen. Doch das war ein langer Weg mit sehr vielen Gesprächen.

Kindeswohl im Mittelpunkt

Bernhard Bopps Anliegen ist bei solchen familiären Auseinandersetzungen immer, das Kind in den Mittelpunkt zu stellen, Mutter und Vater klar zu machen, dass beide Eltern sind und nicht mehr als Paar agieren. Er selbst verhält sich professionell neutral.

„Die Beziehung muss so weit verarbeitet sein, dass böse Gedanken außen vor bleiben“, beschreibt Schneider diesen Prozess. Der Vater erinnert sich an die anfänglichen Gespräche mit seiner Ex-Partnerin. „Wir haben um jeden Millimeter gefeilscht.“

Da Bernhard Bopp bei den zwischen einer und maximal eineinhalb Stunden währenden Vermittlungsrunden dabei war, konnte er deeskalierend einhaken, wenn es zu Konfliktsituationen kam. Er stellt Fragen, wirbt um das Verständnis des jeweils anderen, macht Mut zum Perspektivwechsel.

Den Kompromiss suchen

Das Umgangsrecht des Vaters weitete sich im Laufe der Zeit stundenweise aus. Irgendwann während der Verfahrensbeistandschaft – wie die Rolle Bopps offiziell heißt – ermunterte der Leiter der Erziehungsberatung Steffen Schneider, eine 50-Prozent-Vaterschaft anzustreben. „Es hat lange gedauert, bis wir das in trockenen Tüchern hatten. Jetzt klappt diese Umgangsregelung gut“, so Bopp.

Äußerst positiv wertet der Berater, dass beide Elternteile immer wieder das Gespräch miteinander gesucht haben. Anfangs trafen sich die Eltern alle drei bis vier Wochen im Caritasgebäude am Schlossplatz in Tauberbischofsheim. Derzeit kommen sie alle acht Wochen zum Gespräch.

Als ganz harten Brocken, der noch bevorsteht, wertet Steffen Schneider das Thema Grundschule. Weil die Elternteile in unterschiedlichen Städten im Main-Tauber-Kreis leben, ist fraglich, ob sich beide einmütig auf einen Schulstandort für ihr Kind einigen können.

„Man muss kompromissbereit und offen, versöhnlich und respektvoll sein“, beschreibt Steffen Schneider die Herangehensweise an ein solches Projekt.

Letztlich gehe es um nicht weniger, als um das Wohl des Kindes und das Recht beider Elternteile auf ihr Kind.

Redaktion Zuständig für die Kreisberichterstattung Main-Tauber

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