Anfrage beim Wirtschaftsministerium

Anträge für Wärmeplanung noch nicht geprüft

Anträge von zwei Städten sowie drei Konvoianträge liegen vor

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pm
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Stuttgart/Tauberbischofsheim/Main-Tauber-Kreis. Mit dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg wurden die großen Kreisstädte dazu verpflichtet, bis Ende des Jahres 2023 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Städte oder Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohner können ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren wählen.

„Das Förderprogramm ‚freiwillige kommunale Wärmeplanung in Landkreisen und Gemeinden‘ soll alle kleineren Städte oder Gemeinden motivieren und finanziell unterstützen, einen solchen Wärmeplan zu erstellen. Dieser kann sich entweder auf eine einzelne Kommune oder auf das Gebiet mehrerer Kommunen unter Federführung eines sogenannten Konvoiführers beziehen. Denn auch für diese Gemeinden oder für eine Gruppe mehrerer Gemeinden ist ein solcher Wärmeplan sinnvoll, um strategisch die Herausforderung Wärmewende anzugehen“, erklärt MdL Professor Dr. Wolfgang Reinhart.

In einer Anfrage hat sich der Landtagsvizepräsident beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg nach dem aktuellen Sachstand kommunaler Wärmplanungen speziell im Main-Tauber-Kreis erkundigt. „Die Stadt Wertheim hat ihren kommunalen Wärmeplan fristgerecht am 19. Dezember 2023 beim zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart zur Prüfung eingereicht, die Stadt Bad Mergentheim leicht verspätet am 9. Januar 2024“, berichtet Wolfgang Reinhart nach entsprechender Auskunft von Umweltministerin Thekla Walker. Aufgrund der hohen Anzahl von 40 im Regierungsbezirk Stuttgart zu prüfenden Wärmeplänen habe jedoch bislang keine Prüfung der Wärmeplanwerke aus dem Main-Tauber-Kreis stattgefunden, so dass eine Bewertung noch nicht möglich sei.

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Nach der Verwaltungsvorschrift „Freiwillige kommunale Wärmeplanung“, durch die Gemeinden unterstützt werden, die weder Stadtkreise noch Große Kreisstädte sind, sei die Planung bei einer Einzelförderung spätestens zwölf Monate sowie im Falle einer Konvoiförderung spätestens 24 Monate nach Projektbeginn abzuschließen. Für die kleineren Gemeinden betrage die Förderung für eine freiwillige kommunale Wärmeplanung bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. „Derzeit wird geprüft, inwieweit Haushaltsmittel für weitere Förderungen im laufenden Jahr 2024 zur Verfügung gestellt werden können“, gibt Reinhart bekannt, der auch dem Finanz- und dem Wirtschaftsausschuss des Landtags angehört.

Nach Mitteilung des mit der Förderungsabwicklung beauftragten Projektträgers liegen aus dem Main-Tauber-Kreis bisher drei Konvoianträge vor. Zum einen Tauberbischofsheim (Konvoiführer - KV) gemeinsam mit Werbach und Külsheim, zum zweiten Lauda-Königshofen (KV) mit Grünsfeld, Boxberg, Großrinderfeld, Königheim und Ahorn sowie zum dritten Weikersheim (KV) mit Creglingen, Igersheim und Assamstadt. „Diese Anträge wurden noch nicht abschließend geprüft. Eine Entscheidung kann erst erfolgen, wenn die Prüfung der verfügbaren Haushaltsmittel abgeschlossen ist“, erläutert Reinhart.

„Die Transformation der Wärmeversorgung ist vieles gleichzeitig. Ein riesiges öffentliches Infrastrukturprojekt, ein Gemeinschaftsprojekt aller Gebäudeeigentümer in Baden-Württemberg, ein erheblicher Technologiewandel und ein kräftiger Wirtschaftsmotor. Um das alles zu vereinen, ist eine Gesamtstrategie notwendig, die von den Kommunen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung entwickelt wird“, resümiert Reinhart. pm

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