Wittighausen. Komplett gesperrt war die Bahnstrecke zwischen Lauda und Heidingsfeld Mitte letzter Woche, weil nahe Wittighausen ein Baum in die Oberleitung gestürzt und von einem Regionalexpress erfasst worden war. Auf einer Strecke von gut 1000 Meter war die Stromleitung demoliert und heruntergerissen worden. Nach ersten Schätzungen durch die Bundespolizei dürfte sich der Schaden an Infrastruktur und Zug auf mehr als 100.000 Euro belaufen. Stellt sich die Frage: Wer kommt dafür auf? Experten sind sich indes sicher, dass der 66-jährige Baumfäller bzw. dessen Versicherung zur Kasse gebeten wird, sollte sich bestätigen, dass fahrlässig gehandelt wurde.
Ersten Ermittlungen zufolge war der Baum im Laufe der Fällaktion mutmaßlich unkontrolliert in Richtung der Bahnstrecke gefallen und hatte sich in darüber verlaufenden Oberleitung verfangen. Kurz darauf hatte besagter Regionalexpress, der in Richtung Würzburg unterwegs war, die Stelle passiert. Er erfasste nach Polizeiangaben den in der Oberleitung hängenden Baum mit den Stromabnehmern und zog diesen bis zum Stillstand mit sich. Hierdurch waren vier Ausleger an den Masten der Oberleitung abgerissen worden, wodurch sie auf einer Gesamtlänge von etwa 1000 Metern zu Boden gefallen war. Auch die Stromabnehmer des Zuges waren durch die Kollision ziemlich stark in Mitleidenschaft gezogen worden.
Durch die alarmierten Einsatzkräfte der Landes- und Bundespolizei sowie der Feuerwehr wurde der Unfallort gesichert sowie die etwa 200 unverletzten Fahrgäste des Zuges evakuiert. Bis dies in die Tat umgesetzt wurde, mussten die Reisenden allerdings einige Zeit im Regionalexpress verbringen. „Hier genießt der Faktor Sicherheit höchste Priorität“, erklärte eine Sprecherin der Deutschen Bahn den Umstand, dass diese Aktion etwas gedauert habe. Zunächst habe nämlich sichergestellt werden müssen, dass kein Strom mehr durch die herab gerissenen Leitungen fließe, weshalb Fachleute für eine Erdung gesorgt hätten.
Für den Verursacher indes könnte noch das dicke Ende kommen – im wahrsten Sinne des Wortes. „In dem beschriebenen Fall könnte der Landwirt haftbar gemacht werden, wenn Fahrlässigkeit vorliegt – zivilrechtlich und unter Umständen auch strafrechtlich“, teilen unabhängig zwei Rechtsanwälte die Einschätzung des FN-Reporters. Demzufolge könnte der 66-Jährige zivilrechtlich verurteilt werden und für den gesamten Schaden aufkommen. Ob dann seine Haftpflichtversicherung einspringt, hänge vom genauen Verschuldungsgrad und Versicherungsumfang ab. Und darüber hinaus könnte durchaus in strafrechtlicher Hinsicht ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet werden.
URL dieses Artikels:
https://www.fnweb.de/orte/wittighausen_artikel,-wittighausen-wittighausen-faellaktion-koennte-teuer-zu-stehen-kommen-_arid,2310664.html
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.fnweb.de/orte/wittighausen.html