Wittighausen. Längere Diskussionen gab es bei der jüngsten Gemeinderatssitzung in Wittighausen zur Kalkulation der Gebühren für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in den Jahren 2025 und 2026.
Gemäß den Kalkulationen des Fachbüros Schmidt und Häuser wird die Verbrauchsgebühr für Frischwasser auf 4,09 Euro (plus 15 Cent jeweils pro Kubikmeter) erhöht. Die Schmutzwassergebühr wird für 2025 mit 2,49 Euro (plus drei Cent) und für 2026 mit 2,94 Euro (plus 48 Cent) veranschlagt, die Niederschlagswassergebühr pro Quadratmeter versiegelter Fläche für 2025 mit 0,30 Euro (plus zwei Cent) und für 2026 mit 0,57 Euro (plus 29 Cent).
Im Gemeinderat notiert
Bürgermeister Marcus Wessels gab den nichtöffentlich gefassten Beschluss bekannt, dass in Unterwittighausen ein Grundstück aufgrund nicht eingehaltener Bauverpflichtung zurückgekauft wurde. Zudem werden mehrere Grundstücke im Bereich des Radweges zwischen Oberwittighausen und Kirchheim sowie im Bereich des geplanten Radweges von Oberwittighausen nach Gützingen erworben. Zum anderen konnte ein Bauplatz im Gewerbegebiet „Unterwittighausen-West“ veräußert werden.
Einstimmig genehmigt hat das Gremium den Haushaltsplan 2025 und die langfristige Finanzplanung 2026 bis 2028 des Zweckverbands Abwasserbeseitigung Wittigbach. Gleichzeitig wurden die Vertreter beauftragt, in der kommenden öffentlichen Verbandsversammlung am 21. November (17 Uhr Rathaussaal in Unterwittighausen) entsprechend abzustimmen.
Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, 10. Dezember um 19 Uhr im Rathaussaal in Unterwittighausen statt. pdw
Zur Bildung einer gerechteren Kostenaufteilung werden erstmalig die Grundgebühren für Wasserzähler nach Größen gestaffelt. Für kleinere Wasserzähler (Q 2,5 bis 4) beträgt die monatliche Grundgebühr künftig drei Euro (plus 2,05 Euro) und für größere Zähler (Q 6,3 bis 10) 5,30 Euro (plus 4,08 Euro).
Einige Gemeinderäte kritisierten, dass nicht detailliert ersichtlich sei, wie die einzelnen Gebühren gebildet wurden und wieso sich die Gebührensteigerungen nicht gleichmäßig auf die beiden Jahre verteilen, sondern 2025 geringer ausfallen und 2026 umso höher. Ebenfalls könne die Preissteigerung bei der Grundgebühr nicht nachvollzogen werden.
Kämmerer Timo Arnold verwies auf die Umstellung der Wasseruhren von analog auf digital sowie auf die in der Grundgebühr einkalkulierten Verwaltungs- und Montagekosten für Wartung, Ablesung und Abrechnung. Das Ingenieurbüro habe bisher immer gute Arbeit geliefert.
Seitens des Rates wurde gewünscht, dass das Fachbüro zusätzlich zu den Aufstellungen kurz die wesentlichen Faktoren und Gründe für Erhöhungen erläutern solle. Arnold sicherte zu, die aufgetauchten Fragen an das Büro weiterzuleiten und die Antworten mitzuteilen.
Ausführliche Debatte
Nach ausführlichen Debatten beschloss das Gremium mehrheitlich zum einen bei einer Enthaltung die Staffelung der Zählergrundgebühren und die Anpassung der Frischwassergebühren sowie zum anderen bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen die Erhöhung der Abwassergebühren.
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