Verhandlung

Wertheimer Gericht ahndet Hausfriedensbruch und Nötigung

Mann aus Kamerun zu Bewährungsstrafe verurteilt

Von 
Alfons Göpfert
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Wertheim. Ein Mann aus Kamerun, untergebracht in einer städtischen Wohnung an der Bestenheider Landstraße in Wertheim, nutzte widerrechtlich ein zuvor verschlossenes Zimmer dieser Wohnung. Als die Stadtverwaltung in diesem Raum einen Mann aus Gambia unterbringen wollte, drohte der Kameruner, diesen, die Mitarbeitenden der Wertheimer Stadtverwaltung und sich selbst mit einem Messer „abzustechen“.

100 Stunden gemeinnützige Arbeit

Wegen Hausfriedensbruchs in Tateinheit mit Nötigung verurteilte jetzt das Amtsgericht Wertheim den 35-jährigen Kameruner zu einer Haftstrafe von vier Monaten und einer Woche.

Diese wurde allerdings gegen die Ableistung von 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit zur Bewährung ausgesetzt.

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Der ledige Angeklagte kam 2015 das erste Mal nach Deutschland. Im Jahr 2016 erhielt er wegen der Abgabe von Drogen an Personen unter 21 Jahre eine Strafe von 15 Monaten zur Bewährung. Danach folgte die Ausweisung des Mannes aus Deutschland.

Im Jahr 2020 war der Beschuldigte wieder in Deutschland und wurde wegen unerlaubter Einreise verurteilt. Dann erfolgte eine weitere Verurteilung des Mannes wegen tätlichen Angriffs und Widerstands (sechs Monate Haft zur Bewährung).

Während seiner Zeit in Deutschland hatte der Kameruner „zehn Monate“ lang eine Arbeitsstelle. Jetzt lebt er von Sozialunterstützung.

Durch zurückliegende Vorfälle auf dem Reinhardshof gewarnt, begaben sich im Februar 2023 mehrere Personen der Stadtverwaltung zur Einweisung des Gambiers in die Bestenheider Landstraße. Dass das für diesen vorgesehene Zimmer vom Beschuldigten unerlaubt genutzt wurde, wusste man nicht.

Die sich entwickelnde verbale Auseinandersetzung gestaltete der Angeklagten aufs Heftigste. Er beharrte auf der Nutzung des Zimmers, weil er demnächst Vater werde. Die Vertreter der Stadtverwaltung entschlossen sich daraufhin, den Gambier in einer anderen Wohnung unterzubringen.

Mutter „blockiert“ Kontakt

Am 18. März 1923 kam der Sohn des Beschuldigten zur Welt. Er lebt bei der Mutter aus dem Wartberg, und sie „blockiert“ den Kontakt zum Vater, hieß es seitens der Bewährungshelferin des Angeklagten. An der Verhandlung nahm eine Dolmetscherin für Französisch teil. Der Beschuldigte behauptete, er habe nur gesagt, „ich bringe mich um“. Das widerlegten die Zeugen der Stadtverwaltung und der Gambier. Sie machten aber auch deutlich, dass beim Angeklagten kein Messer zu sehen war.

Viel Negatives erlebt

Die Bewährungshelferin erklärte, der Beschuldigte habe im Heimatland und auf der Flucht viel Negatives erlebt. Nach einem Suizidversuch sei er in stationärer psychiatrischer Behandlung gewesen, jetzt ambulant.

Die Staatsanwältin beantragte eine Strafe von acht Monaten, die „gerade noch“ zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Die Richterin äußerte Verständnis für die damalige „emotionale Situation“. Es gehe aber nicht, dass man Leuten drohe, nur weil einem etwas nicht passt.

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