Wertheim. Wegen „unrichtiger Darstellung“ gemäß Paragraf 331, Absatz 1, Nummer 1 des Handelsgesetzbuchs verurteilte das Amtsgericht Wertheim einen 70-jährigen Mann aus Külsheim nun zu einer Geldstrafe von 250 mal 40 Euro.
Die Richterin sah in ihm nicht einen „Strohmann“, sondern den tatsächlich wirkenden Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, die auch mit weiteren Firmen verflochten war. Als solcher sei er verantwortlich für die Bilanzen der Jahre 2017/2018, welche die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft nicht richtig widergeben.
Laut einem Zeugen haben 199 Kapitalgeber unterschiedlich hohe Beträge in die Firma investiert, insgesamt 186 000 Euro. Der Zeuge, im Raum Stuttgart wohnhaft, war im Internet auf eine an Investoren gerichtete Werbung gestoßen. Das eingesammelte Geld werde für den Heizungsaustausch in Mehrfamilienhäusern verwendet, und die Kunden werden die neuen Anlagen nur mieten, habe es geheißen. Der Zeuge investierte 1000 Euro, erhielt anschließend aber nur ein Mal 50 Euro Zinsen.
Der zweite zur Verhandlung geladene Zeuge kam von der Kriminalpolizei Heilbronn, der in Finanz- und Steuerangelegenheiten zentralen Ermittlungsstelle.
Der Angeklagte stellte sich lautstark als Opfer dar. Er habe keinerlei Ahnung gehabt, sei in den vergangenen Jahren nur „beschissen“ worden und lebe jetzt von 900 Euro Rente. „Machen Sie mit mir, was Sie wollen“, meinte er.
Die Verlesung des Bundeszentralregister-Auszugs zu seiner Person beleuchtete ein früheres Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Als Geschäftsführer einer Firma für Montagetechnik hatte er einen Steuerschaden von 273 000 Euro verursacht.
Verantwortung
Im jetzigen Fall hielt der Staatsanwalt dem Beschuldigten die Verantwortung als Geschäftsführer vor. Dieser meine zwar, alle hätten sich gegen ihn verschworen, das sei aber nicht nachvollziehbar. Der Anklagevertreter beantragte eine Strafe von zehn Monaten, gegen 1000 Euro Buße zur Bewährung ausgesetzt.
Die Richterin erklärte dem Angeklagten in der Urteilsbegründung: „Wenn Sie vom Steuerberater erstellte Bilanzen, die die Vermögensverhältnisse nicht richtig widergeben, unterschreiben und veröffentlichen, sind sie verantwortlich. Im übrigen zeigt Ihr Auftreten in der Verhandlung, sie sind nicht der Typ, der sich von anderen etwas vorschreiben lässt.“
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