Amtsgericht

Kfz-Anhänger unterschlagen

Freiheitsstrafe auf Bewährung für Angeklagten

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goe
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Wertheim. Der Arbeiter einer Külsheimer Firma lieh sich vom Chef einen Kfz-Anhänger im Wert von 5000 Euro, gab aber hinterher unter Ausreden den Fahrzeugschein nicht zurück.

Später entwendete er im Büro den zugehörigen Fahrzeugbrief. Bei einer Abwesenheit des Chefs verkaufte der Arbeiter auf dem Firmengelände den Hänger für 1000 Euro an einen Mann aus Bretzingen, spiegelte vor, Eigentümer zu sein, und übergab Fahrzeugschein und -brief.

Wegen Unterschlagung in Tateinheit mit Diebstahl sowie wegen Betrugs verurteilte jetzt das Amtsgericht Wertheim den 32-jährigen Arbeiter aus Faulbach zur Gesamtstrafe von vier Monaten. Diese wurde unter der Auflage zur Bewährung ausgesetzt, die 1000 Euro zurückzuzahlen und dem ehemaligen Chef die Kosten der „Neuanmeldung“, „etwa 100 Euro“ zu ersetzen.

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Veröffentlicht
Von
Alfons Göpfert
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Der Beschuldigte war in der Firma eineinhalb Jahre beschäftigt und hatte eine Vertrauensstellung erlangt. Dann gab es die Vorkommnisse, doch es fehlten Beweise. Nach einer E-Bay-Anzeige erwarb der Angeklagte in Bretzingen Reifen. Der Bretzinger brauchte einen Hänger und kaufte im Juli 2023 in Külsheim den Hänger, aber erst, als der Beschuldigte den Preis von 5000 auf 1000 Euro reduziert hatte. Eine Woche später holte die Polizei Hänger und Dokumente aus Bretzingen zurück. Es war noch keine Umschreibung erfolgt.

Der Angeklagte ist mehrfach vorbestraft und musste auch Haftstrafen absitzen. Die Taten liegen aber über acht Jahre zurück. In der Verhandlung war er geständig und sprach von damals finanziellen und derzeitigen psychischen Problemen. Deshalb nehme er an einer psychotherapeutischen Beratung teil.

Die Staatsanwältin beantragte eine Strafe von 180 mal 50 Euro. Das Gericht entschied sich für die härtere Freiheitsstrafe, die dem Angeklagten aber eine „bessere Ausgangsposition für die Zukunft“ bietet, wenn er „nicht rückfällig“ wird. goe

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