Wertheim. Der Konflikt zwischen dem früheren Ehemann einerseits und seiner geschiedenen Frau sowie ihrem jetzigen Lebensgefährten andererseits eskalierte in der Nacht zum 1. Mai 2023 am Mainufer in Bestenheid, Höhe Löwengarten. Dabei schlug der Ex-Mann zu.
Wegen Körperverletzung verurteilte jetzt das Amtsgericht Wertheim den mehrfach vorbestraften 40-jährigen Maschinenbediener zu einer Strafe von acht Monaten, setzte sie aber gegen Ableistung von 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit zur Bewährung aus.
Hintergrund ist der Alkoholkonsum des Manns und sein Umgangsrecht mit dem gemeinsamen Sohn, der bei der Mutter und deren Lebensgefährten wohnt. Ein Alkoholtest alle sechs Wochen ist Voraussetzung für das Umgangsrecht. Die Amtsrichterin, auch zuständig für die Zivilabteilung und damit Betreuungsangelegenheiten, ermahnte gleichwohl die Mutter und deren Lebensgefährten eindringlich, auf keinen Fall vor dem Jungen über dessen Vater schlecht zu reden. Das führe sonst zu nicht heilbaren seelischen Schäden.
Am 30. April hatte der Angeklagte seinen Sohn zur Feier in den Mai abholen wollen. Als die Frau am Telefon dazu „nein“ sagte, sei es seitens des Beschuldigten zu Beleidigungen gekommen. Später am Main habe er in betrunkenem Zustand den Lebensgefährten seiner Es-Frau attackiert. Dieser erlitt eine blutende Wunde am Kopf. Als der Angreifer mit seinem Auto wegfuhr, warf der Lebensgefährte – da er „fast umgefahren“ wurde einen Klappstuhl gegen die Windschutzscheibe. Das betreffende Verfahren stellte die Staatsanwaltschaft ein.
Bezüglich der Körperverletzung sprach der Geschädigte von einem „harten Gegenstand“, der Angeklagte räumte nur den Gebrauch der Fäuste ein. Die Staatsanwaltschaft schloss aus den Verletzungen auf ein gefährliches Werkzeug beim Schlagen. Dem Gericht fehlte dafür die letzte Sicherheit. So blieb es bei einfacher Körperverletzung.
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