Wertheim. Der Vorwurf in einem Strafbefehl gegen einen 85-jährigen Rentner aus Wertheim lautet „Körperverletzung in vier Fällen“. Er habe sich gegen seine 89-jährige demente Freundin zu Handgreiflichkeiten hinreißen lassen (zum Beispiel Ohrfeigen und grobes Anfassen), sodass sie Hämatome bekam, oder ihr den Toilettengang verweigert, was zur Einnässung führte.
Einspruch eingelegt
Der Angeklagte legte Einspruch ein. So kam es nun zur Verhandlung beim Amtsgericht Wertheim.
Der Rentner bestritt die Anschuldigungen. Doch eine Hauswirtschafterin belastete ihn bezüglich eines Falles. Im Hinblick auf die anderen Fälle sollen weitere Zeugen gehört werden.
Dazu soll die Gerichtsverhandlung Anfang Dezember fortgesetzt werden.
Der verwitwete Angeklagte hatte seine Freundin vor vielen Jahren in einem Café kennengelernt. Im November 2014 erteilte sie ihm „Bevollmächtigung“. Als die Frau dement wurde, zog der Mann zur ständigen Betreuung in deren Wohnung, blieb aber Mieter seiner eigenen Wohnung.
Die Straftaten sollen sich im Zeitraum Oktober 2022 bis Januar 2023 ereignet haben. Die Bevollmächtigung wurde entzogen, dann aber wieder erteilt, weil die Frau „an dem Mann hängt“ und ohne ihn die vertraute Umgebung verlassen und ins Heim müsste.
Geduld verloren
Der Beschuldigte meinte nun in der Verhandlung, er habe manchmal die Geduld verloren, „aber ich schlage doch nicht meine Freundin, die ich gern habe“. Die Hauswirtschafterin erklärte dagegen, sie habe gesehen, wie der Angeklagte der Frau eine Ohrfeige gab, und diese die Hände über den Kopf hielt. Er habe die Frau zudem mit üblem Schimpfwörtern belegt.
Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf den Vorwurf der Beleidigung, da es sich um ein Antragsdelikt handelt. Die demente Frau kann nicht als Zeugin gehört werden.
URL dieses Artikels:
https://www.fnweb.de/orte/wertheim_artikel,-wertheim-verhandlung-wegen-koerperverletzung-_arid,2147902.html
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.fnweb.de/orte/wertheim.html