Odenwald-Tauber/Wertheim. Seit Mittwoch gilt im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) bundesweit die 3G- Regel. Dies bedeutet, dass nur gegen Corona geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen Bus und Bahn nutzen dürfen. Zuständig für den Main-Tauber- und Neckar-Odenwald-Kreis ist der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN). Auf FN-Nachfrage erklärte der Verbund: „Gültige Testnachweise sind sowohl PCR-Tests als auch Antigen-Schnelltests, die nicht älter als 24 Stunden sein dürfen“. Diese müssten durch eine offiziell zugelassene Teststelle dokumentiert seins.
Immer informiert sein
Selbsttest reichten nicht aus. „Ausgenommen von der 3G -Nachweispflicht sind lediglich Kinder unter sechs Jahren sowie Schüler mit einem entsprechenden Nachweis des Schulbesuchs.“ Der 3G-Nachweis sei während der gesamten Fahrt für Stichprobenkontrollen bereitzuhalten, so der VRN.
Weiterhin gelte die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer medizinischen Maske während des gesamten Aufenthalts in Bus und Bahn. Von der Maskenpflicht befreit sind laut VRN Kinder unter sechs Jahren, Fahrgäste mit entsprechendem Attest sowie gehörlose und schwerhörige Fahrgäste nebst ihren Begleitpersonen. „Die Verkehrsunternehmen im VRN sind verpflichtet, sowohl die 3G-Regelung als auch die Maskenpflicht mit stichprobenhaften Nachweiskontrollen zu überwachen“, betonte VRN Pressesprecher Axel Thiemann. „Bei einem Verstoß gegen die 3G-Regel können Fahrgäste aus den Fahrzeugen verwiesen werden.“ Außerdem erfolge gegebenenfalls auch eine Anzeige der damit verbundenen Ordnungswidrigkeit bei den zuständigen Bußgeldstellen.
Laut Thielmann sei gesetzlich geregelt, dass die Kontrollen in Zügen und Straßenbahnen nicht durch das Fahrpersonal, sondern zusätzliche Kontrollkräfte erfolgen müssen. Bei Bussen sei eine Kontrolle durch den Fahrer möglich.
Nachweise sind mitzuführen
Thorsten Haas, Geschäftsführer der Verkehrsgesellschaft Main-Tauber (VGMT), erklärte: „In Anbetracht der aktuellen Situation begrüßen wir die bundesweit geltenden 3G-Regeln im Nahverkehr.“ Zu den Kontrollen erläuterte er: „Die Fahrerinnen und Fahrer von Bussen und Ruftaxis kontrollieren stichprobenartig die 3G-Nachweise.“ Fahrgäste müssten die entsprechenden 3G-Nachweise stets mit sich führen. Sofern ein Fahrgast beim Zustieg keinen der drei möglichen Nachweise erbringen könne, sei er von der Beförderung ausgeschlossen und vom Fahrpersonal abzuweisen.
„Wird durch anderes Kontrollpersonal kontrolliert, sind betroffene Personen aufzufordern, bei der nächstmöglichen Gelegenheit, also an der nächsten planmäßigen Haltestelle, den Bus oder die Bahn zu verlassen.“
Die neue gesetzliche Regelung gebe den Unternehmen die Möglichkeit, bei Verstößen gegen die 3G-Regeln persönliche Daten aufzunehmen und an die Bußgeldstelle weiterzuleiten, ergänzte er. Laut Landesregierung beträgt das Bußgeld mindestens 200 Euro.
Die Städte der Region sind in die Kontrollen nicht eingebunden. Allerdings setzt man bei den Kommunen auf Informationskampagnen, um die Einwohner über die 3G-Regeln im ÖPNV zu informieren. Von der Stadt Bad-Mergentheim heißt es auf Nachfrage: „Zwischen dem Bildungsamt der Stadtverwaltung und den Schulen direkt findet ein regelmäßiger Informationsaustausch statt. In den Schulen werden die jeweils aktuellen Hinweise dann weitergegeben.“
Allgemein informiere die Stadt ihre Bürger in einem täglich aktualisierten Corona-Dossier auf der Internetseite sowie über weitere Kanäle wie Newsletter oder Social Media. Die Stadt Wertheim teilte mit, in den Bussen der Stadtbuslinie würden Fahrgäste durch Aushänge zusätzlich informiert. Auch der Main-Tauber-Kreis will im Rahmen seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verstärkt auf die 3G-Pflicht im Nahverkehr hinweisen.
Das Landesinnenministerium hat in einer Pressemitteilung vom Mittwoch mitgeteilt, dass es zukünftig verstärkte Polizeikontrollen zu Einhaltung der Coronaschutzmaßnahmen geben wird. „Mit verstärkten Kontrollmaßnahmen der Polizei auf den Weihnachtsmärkten und im öffentlichen Nahverkehr wird der Kontrolldruck auf die Unvernünftigen nun erhöht“, heißt es.
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