Was soll der Unfug?

Gerd Weimer zur Ablehnung einer PV-Anlage in der Altstadt.

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Gerd Weimer
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Was ist ein „für Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossener Durchschnittsbetrachter“? Eine interessante Frage, denn dieser „Durchschnittsbetrachter“ entscheidet darüber, ob auf einem Haus in der Wertheimer Innenstadt eine Solaranlage installiert werden darf. So sieht es die Rechtsprechung vor.

Im Idealfall ist er eine Person, welche die allgemeine Bevölkerung repräsentiert und die Frage beantworten kann, ob eine PV-Anlage ein historisches Bauwerk und die Umgebung negativ beeinflusst. Im Regierungspräsidium scheint man sich ganz sicher zu sein, diese Person und ihre Antworten zu kennen.

Ob dort auch ab und an überprüft wird, ob das noch der Realität entspricht? Was den strittigen Wertheimer Fall angeht, scheint dies nicht der Fall zu sein. An den Beamten der Stuttgarter Behörden scheint vorbeigegangen zu sein, dass die allermeisten Zeitgenossen solche Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien keinesfalls als störend empfinden, auch wenn sie auf dem Dach eines denkmalgeschützten Gebäudes installiert sind.

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Als Beleg für ihre Auffassung hätten die Beamten wenigstens eine Fotomontage vorlegen können, welche die angebliche Beeinträchtigung demonstriert. Offenbar hielten sie das nicht für notwendig oder waren schlicht nicht in der Lage dazu.

Dass die Stuttgarter Schreibtischtäter auch nicht mit anderer Expertise überhäuft sind, zeigt der Vorschlag, man könne doch alternativ die Solarmodule auf der anderen Seite des Daches montieren - dort, wo die Sonne kaum scheint. Was soll der Unfug?

Genauso gut könnte man eine Windkraftanlage im tiefen Tal errichten oder ein Wasserkraftwerk am Weiherbach in Sonderriet. Bei der Umsetzung der „Leitlinien für Solaranlagen auf Denkmalen“ scheint es jedenfalls noch Nachholbedarf in Sachen realitätsnahe Wahrnehmung zu geben.

Redaktion Reporter Wertheim