Amtsgericht Wertheim

Vermutliche „Affäre“ war verhängnisvoll

Versuchte Erpressung

Von 
Alfons Göpfert
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Wertheim. Ein Rentner wollte eine „Affäre“ seiner Frau mit einem verheiraten Mann aus Wertheim beenden, wählte aber das falsches Mittel. Er verlangte 2000 Euro, doch der andere zahlte nicht sondern erstattete Anzeige.

Wegen versuchter Erpressung verurteilte jetzt das Amtsgericht Wertheim den Mittelfranken zur Strafe von 20 mal 30 Euro. Bei der Höhe sind die Umstände des Falls sowie die emotionale Situation des 62-Jährigen berücksichtigt.

Wie vor Gericht bekannt wurde, hatte der Angeklagte mitbekommen, dass seine Frau während einer Rehabilitationsmaßnahme einen verheirateten Mann kennengelernt hatte und weiterhin eine Verbindung zu ihm aufrecht hielt.

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Der Angelangte aus Neustadt/Aisch besorgte sich die Telefonnummer und kontaktierte unter Verwendung eines Decknamens im Dezember 2022 den Unbekannten über zwei Kurzmitteilungen und einen Anruf auf die Maibox. Darin nannte er den anderen einen „Ehebrecher“ und verlangte 2000 Euro, einzuwerfen in die grüne Tonne beim Taxistand am Bahnhof. Andernfalls wolle er das Fremdgehen dessen Frau melden und somit seine Familie zerstören.

Doch der Angerufene erstattete Anzeige. Die Polizei vermutete, dass der Bahnhof Wertheim der Übergabeort sein sollte, und ermittelte den tatsächlichen Namen des Anrufers.

Bekanntschaft abgestritten

Die Beamten wollten auch den Wertheimer Mann befragen. Dieser erschien jedoch nicht zum Termin. Am Telefon stritt er eine nähere Bekanntschaft ab. Bei einer späteren Befragung räumte er jedoch ein, die Frau von der Reha zu kennen, man habe auch zusammen getanzt.

In der Verhandlung erklärte der Angeklagte, er habe den anderen nur unter Druck setzen wollen. Das erste Mal sei er in Wertheim zum Gespräch mit der Polizei gewesen. Wie eine Beamtin angab, konnte eine Affäre nicht ausgeschlossen werden.

Das Gericht hatte auch den Wertheimer Ehemann geladen. Doch dieser entschuldigte sich mit einem Auslandsaufenthalt.

Während der Verhandlung betonte die Staatsanwaltschaft, dass eine Drohung vorlag, die ernst zu nehmen sei, sah gleichzeitig aber auch eine emotionale Ausnahmesituation.

Die Richterin zeigte Verständnis für das Motiv des Angeklagten, verwies aber auf den Unterschied zwischen Strafrecht und Moral.

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