Wertheim. Wegen Körperverletzung und Beleidigung verhängte das Amtsgericht Wertheim am Ende einer zweiten Verhandlung eine Strafe von 120 Tagessätzen je 60 Euro gegen einen Mann aus Freudenberg.
Der Angeklagte boxte an Christi Himmelfahrt 2022 mit einen Faustschlag „aus heiterem Himmel“ ein Besucher des Sportheims Boxtal an die Schläfe.
Das Gericht wertete damit den Grad der Schuld deutlich höher als ursprünglich die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl. Die Richterin hatte das beim ersten Termin im Hinblick auf die Tatfolgen auch angedeutet, der Verteidiger aus Großheubach und der Angeklagte, ein verheirateter junger Mann aus Freudenberg, reagierten aber nicht, etwa mit Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl.
Der 55-jährige Geschädigte stammt aus dem Wertheimer Raum, wohnt in der Nähe von Coburg. Am „Vatertag“ war er mit einem Bekannten aus Boxtal auf Fahrradtour im Maintal unterwegs. Bei der Rückkehr von ihrer Tour gingen sie gegen 20 Uhr ins Sportheim. Dort feierten nach einem Jugendfußball-Pokalspiel, bis zu 50 Leute. Der Bekannte blieb vor dem Gebäude an einem Stehtisch während der Geschädigte zur Bar ging. Beim Warten auf die Getränke bekam er einen Schlag an den Kopf, und dachte, es sei etwas von der Decke gefallen.
Beim Umdrehen sah er den Angeklagten vor sich und „keine andere Person sonst in der Nähe“, sagte der geschädigte vor Gericht aus. Der Mann habe ihn „hasserfüllt“ angeschrien und beleidigt. Er schrie laut Zeugenaussage „Ich hau’ Dir in die Fresse, Du Schwuchtel“. Andere Leute seien hinzugekommen und hätten den Angeklagten weggezogen.
Der Geschädigte übernachtete in der Nähe, dabei wurden die Kopfschmerzen laut Aussage immer schlimmer. Wieder im Raum Coburg zurück, traten Sehstörungen auf. Der Geschädigte suchte die Notaufnahme einer Klinik auf, später auch das Uniklinikum Erlangen-Nürnberg. Ein Schädel-Hirn-Trauma wurde festgestellt. Erst nach einer Woche besserte sich die Sehkraft wieder.
Der Angeklagte räumte vor Gericht ein, dass er alkoholisiert an der Bar stand. Wegen eines Achilles-Sehnenrisses musste er zwei Krücken nutzen. Weder erinnere er sich an einen Kontakt mit dem Geschädigten, noch habe er jemanden bewusst beleidigt.
Der Geschädigte erklärte, der Angeklagte habe ohne Krücken vor ihm gestanden. Der Bekannte berichtete, er habe vom Stehtisch aus eine Armbewegung des Angeklagten gesehen und ein Zurückweichen des Kopfes des Geschädigten, den Schlag selbst nicht. Auch anschließend sei der Angeklagte ohne Krücken gelaufen.
Beim Geschädigten ist die Sehkraft wieder zurück, aber das linke Auge träne ständig. Außerdem würden ihn Kopfschmerzen plagen.
Der Angeklagte ist ohne Vorstrafen. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren auf schriftlichem Weg mit einem Strafbefehl und 90 Tagessätzen abwickeln wollen. Der Angeklagte legte dagegen Einspruch ein.
In der Verhandlung beantragte die Staatsanwaltschaft 130 Tagessätze , der Verteidiger beantragte Freispruch. Es gebe keine neutralen Zeugen, und Schwuchtel sei ein in Sportlerkreisen kein beleidigender Ausdruck.
Das Gericht glaubte der Darstellung des Geschädigten und sprach von dem nicht zum ersten Mal gewonnenen Eindruck, dass man in einem Dorf ungern alles der Polizei erzähle. goe
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