Amtsgericht

Verhandlung in Wertheim: Ehemaligen Partner angezeigt

Von 
goe
Lesedauer: 

Wertheim. Eine Frau bezichtigte beim Polizeirevier Wertheim ihren ehemaligen Lebensgefährten der Verletzung der Unterhaltspflicht. Er habe für die gemeinsame Tochter die Zahlungen eingestellt, behauptete sie. Das war gelogen. Wegen falscher Verdächtigung verurteilte jetzt das Amtsgericht Wertheim die 35-Jährige zu einer Geldstrafe von 50 mal 20 Euro.

Im Januar 2023 erklärte die Beschuldigte dem die Anzeige aufnehmenden Beamten, der ehemalige Lebensgefährte habe 2022 begonnen, die 250 Euro monatlich zögerlich zu zahlen, ab August gar nicht mehr. Im Dezember zahlte er noch ein Mal 190 Euro. Ihre Anwältin habe die Anschrift des Mannes nicht ermitteln können.

Dem Polizisten gelang das. Der von der Frau Verdächtigte erbrachte durch Kontoauszug-Kopien den Zahlungsnachweis. Die 35-Jährige räumte anschließend auf entsprechenden Vorhalt des Beamten ihre falschen Angaben ein. Jetzt in der Verhandlung änderte sie jedoch wieder ihre Meinung und stritt alles ab. Das Gericht hatte vorsorglich eine Dolmetscherin für Ungarisch geladen.

Mehr zum Thema

Tatverdächtiger in U-Haft

Polizei stellt bei Kontrolle in Kitzingen Kokain sicher

Veröffentlicht
Von
pol
Mehr erfahren

Die Beschuldigte spricht aber gut Deutsch, wie sich herausstellte. Sie ist geschieden, stammt aus Ungarn und hat drei Kinder. Die Frau war zuletzt als Produktionshelferin tätig. Ihr sei aber vor kurzem gekündigt worden, „grundlos“ wegen ihrer Krankheit, meint sie.

Die Referendarin der Staatsanwaltschaft vermisste Anzeichen von Reue und beantragte eine Strafe von 70 mal 20 Euro. Das Gericht sah zwei mögliche Motive: Eifersucht wegen einer anderen Freundin. Oder weil der Mann eventuell 30 Euro monatlich hätte mehr zahlen müssen, und die Frau nur seine Anschrift herausbekommen wollte.

Da die Richterin Letzteres nicht ausschließen konnte, ging sie zugunsten der Frau davon aus. goe

Copyright © 2025 Fränkische Nachrichten