Wertheim. Die Stadtverwaltung stellte am Montag im Gemeinderat erstmals öffentlich die Verträge zwischen Stadt und der Bürgerspital gGmbH vor. Wie mehrfach berichtet, soll das Gebäude der früheren Rotkreuzklinik, das die Stadt mittlerweile erworben hat, an mehrere Betreiber vermietet werden. Eine Nutzerin, die Bürgerspital gGmbH, wird dann dort neben ihren fachklinischen Dienstleistungen die Grund- und Regelversorgung einschließlich Notfallversorgung sicherstellen. Als Ausgleich für die defizitäre Notfallversorgung will die Stadt einen Zuschuss bis zu 2,75 Millionen jährlich bereitstellen. Dafür braucht es einen sogenannte „Ausgleichs- und Betrauungsvereinbarung“, deren Inhalt Jürgen Strahlheim von der Wirtschaftsförderung erläuterte.
Im Einklang mit EU-Beihilferecht
Bei der Prüfung sei die Stadt von der Beratungsgesellschaft KPMG unterstützt worden. Insbesondere war zu klären, ob der städtische Zuschuss mit dem Beihilferecht der EU in Einklang zu bringen ist. Als „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ stehe die medizinische Notfallversorgung nicht im Widerspruch zu den gesetzlichen Regelungen, so Strahlheim.
Gemäß Gemeindeordnung sei für Rechtsgeschäfte, aus denen sich für die Gemeinde finanzielle Verpflichtungen ergeben, eine Genehmigung bei der Rechtsaufsichtsbehörde, also dem Regierungspräsidium (RP), einzuholen. Die Genehmigungsfähigkeit sei an die dauernde, finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde geknüpft. Diese Genehmigung will das RP derzeit nicht erteilen (siehe Artikel auf Seite 7).
OB Markus Herrera Torrez verwies darauf, dass bei der vormals geplanten Rekommunalisierung der Klinik ein Defizit von bis zu acht Millionen Euro im Raum gestanden habe. Jetzt sei der Zuschuss auf 2,75 Millionen Euro gedeckelt. „Wir nehmen die Hinweise des Regierungspräsidiums sehr ernst“, sagte der OB. Ohne Maßnahmen im Haushalt und die Unterstützung Dritter, werde es nicht gelingen, das Projekt zu stemmen.
Axel Wältz (CDU) sagte, durch das Schreiben des RP werde deutlich, dass weiter an dem Haushaltsentwurf gearbeitet werden müsse. Das RP habe bemängelt, dass bisher keine Jahresabschlüsse der Stadt ab dem Jahr 2022 vorliegen. Offenbar werde mehr Kommunikation gewünscht. Wältz stellte den Antrag, dass die angeforderten weiteren Unterlagen dem RP „schnellstmöglich und vollständig zu übermitteln“ sind. Die Verwaltung werde aufgefordert, Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die notwendige Leistungsfähigkeit des Haushaltes zu gewährleisten. Die Auf- und Feststellung der Jahresabschlüsse seien dem Gemeinderat „zeitnah“ vorzulegen.
Sondersitzung
Zudem solle Verwaltung in konkrete Verhandlungen mit dem Landkreis und den Nachbargemeinden zwecks finanzieller Unterstützung einsteigen. Schließlich befürworte der Gemeinderat „ein gemeinsames Gespräch zwischen der Regierungspräsidentin, dem Landrat und dem Oberbürgermeister, um das weiter Vorgehen festzulegen“.
OB Herrera Torrez meinte, ein solches Gespräch, möglicherweise auch mit einem Vertreter des Landessozialministeriums, sei „sehr sinnvoll“. Finanzchef Helmut Wießner erläuterte, dass man noch in Abstimmung mit der Gemeindeprüfungsanstalt wegen der Eröffnungsbilanz sei. Der Prozess sei mittlerweile weit fortgeschritten, so dass die Jahresabschlüsse bald vorlägen.
Der Gemeinderat wird in einer Sondersitzung am Montag, 28. Oktober, die Verträge diskutieren und zu einem Beschluss kommen.
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