Wertheim. Ensembleschutz, Denkmalschutz und Altstadtsatzung sind in der historischen Wertheimer Altstadt bei baulichen Veränderungen maßgeblich zu berücksichtigen. Der Bau von Photovoltaik- und Solaranlagen auf den Dächern bildet da keine Ausnahme. Doch auch die Eigentümer der historischen Gebäude können von der Energiewende partizipieren. Der Gemeinderat gab auf seiner Sitzung am Montagabend deshalb ein Statement ab, dass der Bau solcher Anlagen nach Überprüfung des jeweiligen Einzelfalls möglich sei. Ein Solarkataster soll jedoch nicht angelegt werden.
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