Werbach. Etwa ein Fünftel aller Kommunen in Baden-Württemberg müssen ihre Hebesätze anheben, um auf die gleiche Einnahmenhöhe zu kommen, stellte vor kurzem das Finanzministerium fest. Dies gilt auch für Werbach.
Mit Beschluss des Gemeinderats am Dienstagabend werden auch in dieser Kommune die Hebesätze als Instrument der Steuerung der Einnahmen deutlich steigen. So wird der Hebesatz für die Grundsteuer B (baulich, für Wohnhäuser, inkl. Wohngebäude zur Bewirtschaftung von Flächen) von 410 auf 838 vH (von Hundert) steigen und für die Grundsteuer A (agrar, land- und forstwirtschaftliche Flächen) von 410 auf 550 vH steigen.
Auswirkungen ab 1. Januar
Was nach nackten Zahlenspiel klingt, wird für einige Besitzer von Häusern und Grundstücken sowie vor allem landwirtschaftlich genutzten Flächen deutliche Auswirkungen auf die ab 1. Januar zu zahlende neue Grundsteuer haben.
Die Anhebung der Hebesätze sei nötig, „um die Steuererträge der Gemeinde weitestgehend stabil zu halten“, sagte Werbachs Bürgermeister Georg Wyrwoll. „Aufkommensneutral“ war das Wort, was er in diesem Zusammenhang gleich mehrfach und stark betonend sagte, als es um die drastische Erhöhung ging.
Berechnung der neuen Grundsteuer
Grundstücksfläche multipliziert mit dem Bodenrichtwert ergibt den Grundsteuerwert.
Der Grundsteuerwert wird mit der Grundsteuermesszahl (richtet sich nach Art und Nutzung des Grundstücks) multipliziert und ergibt den Steuermessbetrag.
Vom Finanzamt werden der Grundsteuerwert-Bescheid und der Grundsteuermess-Bescheid an die Eigentümer verschickt.
Steuermessbetrag mal Hebesatz ergibt die zu zahlende Grundsteuer.
Ein Beispiel: Ein Familie besitzt ein Wohnhaus auf 740 Quadratmetern Grund. Der Bodenrichtwert (auf der Homepage der Gemeinde zu finden) beträgt 50 Euro pro Quadratmeter. Beides zusammen ergibt einen Bodenrichtwert von 37 500 Euro. Dieser Bodenrichtwert wird mit der Steuermesszahl 0,00091 (Wohnhaus) multipliziert und ergibt einen Steuermessbetrag von 34,13 Euro. Der Hebesatz für Grundsteuer B beträgt in Werbach 835 vH (835 Prozent). Aus beiden Werten ergibt sich die zu zahlende Grundsteuer von 284,98 Euro pro Jahr.
Im Jahr 2024 konnte die Gemeinde insgesamt 528 000 Euro Einnahmen aus den Grundsteuern A und B verbuchen, davon entfielen 473 000 Euro auf die Grundsteuer B. Für das Jahr 2025 kann die Gemeinde nach neuen Grundsteuerberechnungen und der Anhebung des Hebesatzes voraussichtlich Einnahmen in Höhe von 523 600 Euro verzeichnen, davon 475400 Euro aus der Grundsteuer B. Im Vergleich tut sich eine Mindereinnahme von 4400 Euro auf.
Für 223 Steueraktenzeichen der Grundsteuer A und zu 59 Aktenzeichen der Grundsteuer B liegen jedoch keine Informationen vor, auch bislang noch keine Schätzungen durch das Finanzamt.
Diese fehlenden Beträge konnten in der Berechnung der Steuereinnahmen für 2025 noch nicht berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass die Steuereinnahmen 2025 eventuell identisch zu den Einnahmen im Jahr 2024 sein könnten, also „aufkommensneutral“ sein werden. „Wir wollen uns an den neuen Grundsteuereinnahmen nicht bereichern“, sagte Wyrwoll. Trotz der etwa gleichbleibenden Grundsteuereinnahmen wird es für Grundeigentümer teilweise große Verschiebungen geben, die durchaus zu Unmut führen könnten.
Auch Kämmerer Michael Ank betonte, dass es durchaus Grundstückbesitzer geben werde, die ab 2025 deutlich tiefer in die Tasche greifen müssen.
Eine Diskussion über die Anhebung der Sätze kam nicht zustande. Mehrfach moniert wurde jedoch, dass keine Fallbeispiele präsentiert wurden.
Nicht betrachtet wurden Einnahmen aus der Grundsteuer C. Diese soll wieder eingeführt werden. Jede Kommune kann dann Steuern für unbebaute, baureife Grundstücke erheben. Damit sollen Grundstücksspekulationen eingedämmt werden und dazu animiert werden, die Grundstücke zu bebauen. Wie Wyrwoll mitteilte, sei auf Landesebene noch nicht geklärt, wie die Erhebung der Grundsteuer C umzusetzen ist.
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