Gemeinderat tagte

Grünes Licht für Solarpark Wiebelbach

Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan beschlossen

Von 
Birger-Daniel Grein
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Die Planungen für den Solarpark Wiebelbach am Rande des bestehenden Gewerbegebiets nahmen in der Sitzung des Kreuzwertheimer Gemeinderats die letzte raumplanerische Hürde. © Birger-Daniel Grein

Kreuzwertheim. Einstimmig fasste der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag die abschließenden raumplanerischen Beschlüsse für die Freiflächen-Photovoltaikanlage (PV) angrenzend an das Gewerbegebiet Wiebelbach. Nach Abwägung der förmlichen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit (11. März bis 12. April) wurden die Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Bebauungsplan „Solarpark Wiebelbach“ beschlossen.

Der Solarpark wird eine Fläche von rund 13,8 Hektar umfassen. Projektträger ist das Unternehmen Main-Spessart-Solar.

In beiden Verfahren gab es keine Stellungnahmen von Bürgern, jedoch zahlreiche von Fachbehörden. Diese wurde allesamt einstimmig zur Kenntnis genommen. Außerdem stimmte das Gremium noch nötigen Anpassungen an den Plänen ebenso einstimmig zu.

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Von
Hans-Peter Kuhnhäuser
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Zum „Schutz vor Lichtemission“ hatte es ein Gutachten der IBT 4 Light GmbH gegeben. Es wurde festgestellt, dass weder auf der Kreisstraße MSP 35 noch im Bereich der umliegenden Wohn- und Nutzbebauung von Kreuzwertheim und Wiebelbach Blendreflexionen zu erwarten seien. „Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass sich durch die geplante PV-Anlage in der Art und Weise ihrer Konzeption keine immissionsschutzrechtlichen Einschränkungen für die Umgebung ergeben, da schutzbedürftige Nutzungen oder technische Einrichtungen nicht beeinflusst werden“, hieß es.

Mehrfach thematisiert wurde in den Stellungnahmen der Behörden die nötige Befreiung vom Verbot der Wasserschutzgebietsverordnung. Das dazu nötige wasserrechtliche Verfahren läuft aktuell.

Wie bereits während der frühzeitigen Beteiligung gab es seitens des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt Einwendungen im Bereich „Landwirtschaft“ hinsichtlich zwei Ausgleichsflächen. Dort heißt es: Für die Solaranlage selbst werden Ackerflächen, deren Bonität sich zwischen Ertragsmesszahl (EMZ) 3200 und 5250 (im Mittel ca. 4500) bewegt, in Anspruch genommen.“ Dieser Wert liege unterhalb der durchschnittlichen EMZ von Ackerflächen im Landkreis Main-Spessart (5000). „Daher kann der Nutzung dieser Flächen zum Zwecke der Errichtung eines Solarparks zugestimmt werden.“

Anders sieht es bei zwei Flurstücken aus, die für Ausgleichsflächen und CEF-Flächen (vorgezogene Ausgleichsmaßnahme) vorgesehen sind. Es handele sich, um hochwertige Böden, die für die Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln aufgrund hoher Bodenfruchtbarkeit, Durchwurzelbarkeit und Wasserspeicherfähigkeit auch in extremen Trockenjahren eine gute Ertragssicherheit gewährleisten. Daher lehnt das Amt diesen Teil der Planung ab.

Als Alternative empfahl die Fachbehörde den Ausgleich für die Feldlerche, die auf den Flächen des geplanten Solarparks lediglich in einem räumlich begrenzten Randbereich nachgewiesen wurde, in Form von Lerchenfenstern auf ansonsten bewirtschafteten Flächen umzusetzen. Weiter wurde gefordert, dass während der Baumaßnahme, die Zufahrt zu den landwirtschaftlichen Grundstücken nicht behindert wird. „Nach Ablauf der Nutzung als Solarpark muss die gesamte Fläche wieder der landwirtschaftlichen Nutzung im ursprünglichen Zustand und wieder als Vorrangfläche für die Landwirtschaft zur Verfügung stehen.“ Der Mutterboden dürfe nicht von der Fläche entfernt werden, eine eventuell entstandene Verseuchung des Mutterbodens durch Schwermetalle sei von den Betreibern fachgerecht zu entsorgen. Im Erdreich verlegte Kabel seien nach Betriebsende zu entfernen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Abwägung des gleichen Einwands aus der frühzeitigen Beteiligung beizubehalten. Damals bezog man sich unter anderem auf den räumlich funktionalen Zusammenhang mit dem Lebensraum im Einflussbereich. Zudem stehen die Flächen nach Ende des Betriebs der Landwirtschaft wieder zur Verfügung. Laut städtebaulichem Vertrag darf der PV-Park baurechtlich maximal bis 2060 bestehen.

Hinsichtlich des Bayernwerks wurde auf die maximale Bauhöhe der Module von 3,80 Meter als zwingend hingewiesen. Grund ist die 20 kV Mittelspannungsleitung. Der Gemeinderat stellte fest, die maximale Bauhöhe der Module beträgt 3,30 Meter.

Weiter wurde im Bebauungsplan folgendes festgelegt: Für die Gestaltung und Ausrichtung der Modulmuss reflexionsarmes Material verwendet werden. Diese „sind mit einer Aufneigung der Moduloberfläche auf 15 Grad auszurichten. Die Modulreihennormalen sind mit nachfolgender Ausrichtung zu montieren: nordöstliches Modulfeld: Ausrichtung 180 Grad Süd; nordwestliches Modulfeld: Ausrichtung 155 Grad Südsüdost, alternativ 180 Grad; südliches Modulfeld: Ausrichtung 165 Grad Südsüdost.“

Auf Nachfrage von Silvia Klee erklärte Eberhard Jaklin von Main-Spessart-Solar, man überprüfe als Firma selbst die Ausrichtung der Module. Eine unabhängige externe Prüfung gebe es nicht. Jeder Bürger habe aber die Möglichkeit, mit Hilfe eines Kompasses selbst die Ausrichtung zu prüfen.

Weitere Vorgaben wurden mit Blick auf das Schutzgut Landschaftsbild aufgenommen. Die Hecke im Norden wird mit einem Anteil von fünf bis zehn Prozent mit für den Landschaftsraum typischen Baumarten gebietseigener Herkunft bepflanzt.

Nach den Beschlüssen erklärte Jaklin gegenüber unserer Zeitung zum weiteren Vorgehen des Unternehmens, man befinde sich aktuell in der Ausschreibungsphase für die gesetzliche Einspeisevergütung. Man versuche, in die Ausschreibungsphase im Juli zu kommen, ansonsten in die nächste im Dezember. „Die Planung inklusiv Trassenführung sind abgeschlossen.“

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