Projekt - Seit einigen Tagen sind die Unterlagen zur Planfeststellung einsehbar / Freude in Freudenberg, Sorgen auf der bayerischen Mainseite

Freudenberg: Kieswerk am Tremhof rückt ein Stück näher

Seit Jahren gibt es Pläne für ein Kieswerk in der Nähe des Tremhofs. Jetzt hat das öffentliche Beteiligungsverfahren begonnne. In Freudenberg will man im Zuge des Projekts auch die L 2310 verlegen und einen Radweg bauen.

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Birger-Daniel Grein
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Beim Tremhof zwischen Boxtal und Freudenberg soll zukünftig Kies abgebaut werden. In diesem Rahmen ist geplant, die L2310 zu verlegen. Das Planfeststellungsverfahren dazu hat begonnen. Das Foto zeigt den Tremhof, den Abbaubereich und im Hintergrund Dorfprozelten. © Birger-Daniel Grein

Freudenberg. Die Planungen zum Kiesabbau durch die Firma Fritz Weber Miltenberger Industriewerk (MIW) beim Tremhof und die Verlegung der Landesstraße 2310 an dieser Stelle hat eine lange Vorgeschichte. Jetzt startete das Planfeststellungsverfahren. Die Unterlagen dafür liegen jetzt aus. Für das Verfahren zuständig ist das Landratsamt des Main-Tauber-Kreises.

Das Unternehmen plant zur Sicherung der Rohstoffversorgung des Standorts Bürgstadt die Erschließung einer rund 23 Hektar großen Quarzsand- und Quarzkieslagerstätte im Bereich Tremhof zwischen Boxtal und Freudenberg. Das gewonnene Material soll über den Main per Schiff abtransportiert werden. Daher ist die Errichtung einer Verladeanlage vorgesehen.

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Im Rahmen des Abbaus sollen auch Maßnahmen zum Hochwasserschutz und der Umsetzung von Sicherheitsaspekten im Straßenbau erfolgen. So soll das vom Abbau betroffene Teilstück der L 2310 auf eine Trasse Richtung Wald verlegt werden. In Verbindung mit dieser Verlegung soll auch die letzte Lücke des baden-württembergischen Maintalradweges geschlossen werden. Damit kann ein unfallträchtiger Streckenabschnitt der Landstraße entschärft werden. Der Beitrag zum Hochwasserschutz ergibt sich laut Unternehmen durch den mit der Rohstoffgewinnung verbundenen Geländeabtrag und durch die Schaffung eines für die Region bedeutsamen Retentionsraums, der für die Überflutung zur Verfügung steht.

Dass die Verlegung der Landesstraße am Tremhof und der Radwegbau nun endlich Realität werden kann, nehmen Bürger und politische Vertreter auf der baden-württembergischen Seite positiv auf. Bürgermeister Roger Henning hatte in einer Gemeinderatssitzung, man freue sich, dass das Planfeststellungsverfahren starte. Damit komme man der schon lange gewünschten Verlegung der L 2310 und einer Verbesserung der Verkehrssicherheit ein Stück näher, so der Tenor seiner Aussagen.

Für den Rohstoffabbau will die Firma nach dem Abtragen des Oberbodens mit einer Planierraupe Kies mittels Radlader und Hydraulikbagger abbauen. Diese geben den Rohstoff in eine mobile Siebanlage. Von dort wird er über ein Förderband zur geplanten Schiffsverladeanlage transportiert.

„Um einen Abtransport im Bereich der bestehenden L 2310 vor deren geplanten Verlegung zu ermöglichen, erfolgt die Anlage eines Tunnels“, heißt es in der Umweltverträglichkeitsstudie zum Verfahren. Der Abbau finde in Abschnitten statt, wobei von Beginn an parallel Teilflächen mit unbelastetem Erdaushub (Fremdmaterial) wiederverfüllt und rekultiviert werden. Der Abbauzeitraum solle sich auf zwölf bis 15 Jahre erstrecken.

„Bis zum Abschluss der Rekultivierung der Abbaufläche wird eine Gesamtdauer von circa 16 bis 19 Jahre veranschlagt“, heißt es.

Der Aufbau der Bandanlagen erfolgt laut Unternehmensausführungen auf insgesamt drei Betonfundamenten. Die Anlage wird eine Gesamtlänge von rund 45 Meter aufweisen. Die maximale Anlagenhöhe wird 13 Meter sein. Für das Anlegen der Schiffe ist die Errichtung von fünf Dalben (eingerammte Pfähle) im Main geplant.

Im Rahmen des Prüfverfahrens werden die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaft geprüft. Im Umweltbericht heißt es, die Neuaufschlussfläche erstrecke sich auf landwirtschaftliche Nutzfläche des Betriebs Tremhof. Aufgrund der geringen Größe stufe das Landwirtschaftsamt des Kreises den Tremhof nicht mehr als landwirtschaftlichen Betrieb ein. Die Neuaufschlussfläche und die durch den Bau der Schiffsverladeanlage beanspruchte Fläche würden nur als extensives Grünland genutzt und seien als Grenzflur eingestuft – und von daher von nachrangiger Bedeutung.

Lärmgrenzen werden eingehalten

Zusammenfassend heißt es: „Mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Nutzung der zum Abbau vorgesehenen Grünlandfläche können alle bestehenden Nutzungen ohne relevante Beeinträchtigungen während des Abbaus fortgeführt werden.“

Die Lärmprognose habe festgestellt, dass selbst im schlechtesten Fall die Immissionsrichtwerte der Vorschriften an allen nächstgelegenen maßgeblichen Immissionsorten unterschritten werden. Dies gelte bei Einhaltung von Mindestabständen zwischen der mobilen Siebmaschine und den Antragsgrenzen sowie bei Beschränkung der Betriebszeiten der Baumaschinen in bestimmten Betriebssituationen. Die Staubimmissionsprognose komme zum Ergebnis, dass aus dem geplanten Vorhaben keine Staubniederschläge oder Schwebstäube resultieren, die zu maßgebliche Belästigungen oder einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit führen können. Auch in den anderen Bereichen spricht der Bericht von keinen erheblichen Auswirkungen.

Elisabeth Steger, Bürgermeisterin von Dorfprozelten, stellte fest, dass sich in der Gemeinde jenseits des Mains keiner über die Eingriffe im gegenüberliegenden Mainvorland freue. „Unsere Sorge ist eine Belastung durch Lärm und Staub.“ Diese könnte die Wohnqualität in Dorfprozelten sowie die Aufenthaltsqualität im schönen Mainvorland der Stadt beeinträchtigen. Dies Bedenken habe man schon in vorherigen Verfahrensschritten vorgebracht. „Wir kümmern uns darum, dass unsere Schutzinteressen im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt werden“, so Steger.

Verlegung der L 2310

Eine wichtige Maßnahme im Zusammenhang mit dem Abbau ist die Verlegung der Landesstraße. Im „Feststellungsentwurf“ zur Verlegung der L 2310 des Regierungspräsidium Stuttgart heißt es: „Die Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg führt die Baumaßnahmen durch. Die Kosten für Änderungen am Wegenetz, die durch den Kiesabbau bedingt sind, werden durch Fritz Weber Miltenberger Industriewerk getragen. Angepasste oder ersatzweise angelegte Zufahrten und Weganschlüsse werden nur in der bisherig bestehenden Breite oder nach den gängigen Vorschriften angelegt. Straßenbaulastträger ist das Land Baden-Württemberg. Für die angeschlossenen Wege sind es die jeweilige Gemeinde oder der Grundstückseigentümer. Für den ÖPNV gelte: „Die vorhandenen Bushaltestellen am Tremhof werden im Zuge der Umverlegung der L 2310 auf beiden Seiten der Straße neu hergestellt.“

Die Unterlagen sind unter www.uvp-verbund.de, Suchbegriff „Tremhof“, zu finden.

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