In der Külsheimer Gemeinderatssitzung

Weitere Flächen für die Windkraft ein Thema

Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung einer Windkraftfläche nördlich des Gickelfeldes beschlossen

Von 
Birger-Daniel Grein
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Angrenzend an den PV-Park soll eine Fläche für bis zu acht Windenergieanlagen ausgewiesen werden (gelber Rahmen). Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans ist eingeleitet. © Birger-Daniel Grein

Külsheim. Neben den Planungen rund um das ehemalige Reku-Gelände gab es im Gemeinderat Külsheim am Montag in der Festhalle noch weitere Themen und Beschlüsse.

Einstimmig beschloss das Gremium die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung einer Windkraftfläche nördlich des Gickelfeldes in Külsheim. Außerdem wurde dem Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung in der aktuellen Fassung zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden durchzuführen.

Im Külsheimer Gemeinderat kurz notiert

Bürgermeister Thomas Schreglmann informierte darüber, dass der Frequenzrichter an der Lüftungsanlage des Hallenbads defekt war. Im Rahmen der Reparatur wurde die komplette Lüftung gewartet. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 15 000 Euro und waren für den Haushalt außerplanmäßig.

Schreglmann verwies auf das Benefizkonzert zugunsten Aktion Regenbogen für leukämie- und tumorkranke Kinder Main-Tauber am Sonntag, 10. Dezember, um 18 Uhr in der Pfarrkirche Sankt Margarete Hundheim. Der Eintritt ist frei, Spenden sind erwünscht. Zu hören gibt es die „Hundheimer Mussich & Friends“. Das Konzert bildet den Auftakt ins 120. Jubiläumsjahr des Musikvereins.

Außerdem lud er zu folgenden weiteren Terminen 2024 ein: Sonntag, 17. März, Regio-Markt „Freizeit- und Gartenmarkt“; Mittwoch, 20. März, Bürgertreff; 4. und 5. sowie 9., 11. und 12. Mai Burgkurzweyl; Donnerstag, 30. Mai, Fronleichnamsprozession; Freitag, 14., und Samstag, 15. Juni, Brückenschoppen am Schloss; Donnerstag bis Sonntag, 5. bis 8. September Großer Markt; Dienstag, 3. Dezember, gemeinsame Seniorenweihnachtsfeier und Donnerstag, 5. Dezember, Jahresabschlussempfang. Die Kommunalwahl wird am Sonntag, 9. Juni, stattfinden. Die konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderats soll am Montag, 22. Juli, alternativ Montag, 9. September, sein.

Der Bürgermeister freute sich, dass die Stuttgarter Zeitung über den Wanderweg LT6 bei Külsheim berichtet hat. Man habe deswegen schon Anfragen für Prospekte.

Alfred Bauch verwies darauf, dass der Mülleimer am Kunstwerk am neuen Kommunikationspunkt nur einen Tag versetzt war, jetzt sei er wieder am Weg. Schreglmann wird dies prüfen. Auf Bauchs Nachfrage zum leeren Steinsockel am Parkplatz vor den blauen Häusern in der Rathausstraße sagte Schreglmann, dort wird ein denkmalgeschützter Bildstock aufgestellt, der einst vorm Templerhaus stand und dort nicht mehr aufgestellt werden kann. Rätin Katja Firmbach regte eine bessere Terminabstimmung in der Gesamtstadt an, so dass nicht zwei große Adventsveranstaltungen an einem Tag stattfinden. bdg

Irene Trabold vom Bauamt der Stadt erinnerte an die Stellungnahme des Gemeinderats für die Suchkulissen des Regionalverbands Heilbronn-Franken für Windenergieanlagen. Laut diesem will man eine Fläche bereitstellen, die deutlich über 1000 Meter Abstand zu den Ortschaften und mindestens 1000 Meter Abstand zum Wohnen im Außenbereich aufweist.

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Bereits im November 2022 hatte die Firma reVenton ihre Absicht erklärt, einen Windpark im Steinbacher Wald zu errichten.

Die Hauptfläche befindet sich im Anschluss an das Gickelfeld im Wirtschaftswald des Erbprinzen Ludwig zu Löwenstein-Wertheim-Freudenberg und ist weit über 1000 Metern von den Ortschaften Hundheim und Steinbach entfernt.

In der Sitzung im März sei das Projekt insgesamt positiv gesehen worden. Im September wurde ein städtebaulicher Vertrag mit reVenton abgeschlossen. Nachdem die angedachte Fläche nicht im derzeit gültigen Flächennutzungsplan enthalten ist, muss dieser dahingehend geändert werden, dass die Fläche als weitere Windkraftfläche ausgewiesen wird, erläuterte sie. Dies kann als isolierte Positivplanung geschehen. Bei dieser müsse die Gesamtgemarkung nicht auf weiterer Potenzialflächen untersucht werden. Diese Planungsform ist aber nur möglich, wenn nicht mehr als 25 Prozent der schon bisher dargestellten Fläche neu hinzukommt. Dies wären maximal 69 Hektar. Die geplante neue Fläche für Windkraft umfasst insgesamt 68 Hektar und befindet sich nördlich und östlich des Gickelfeldes auf Gemarkung Steinbach.

Ziel und Zweck

„Ziel und Zweck der Planung ist es, eine weitere Fläche für Windkraftnutzung bereitzustellen, um die Energiewende mitzugestalten. Durch den räumlichen Anschluss an den Solarpark am Gickelfeld entsteht insgesamt ein Gebiet zur Erzeugung regenerativer Energie“, heißt es dazu in der Vorlage. Insgesamt können auf der auszuweisenden Fläche acht Windkraftanlagen gebaut werden.

Für diese sind separate Bauanträge nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSch-Anträge) zu stellen. Die zusätzliche Fläche für Windkraft liegen in folgendem Abstand zu den Ortschaften: Hundheim 1,6 Kilometer, Steinbach zwei Kilometer, Hinterer Meßhof 1,2 Kilometer, Vorderer Meßhof 1,6 Kilometer und Tiefental einen Kilometer.

Die vorgesehene Fläche umfasst überwiegend Waldflächen und in geringem Umfang im nordöstlichen Bereich Ackerflächen.

Durch aktuelle Windmessungen bestätigt sich laut Stadt Külsheim die besondere Eignung der geplanten Fläche. Innerhalb des Plangebiets verlaufen die geschützten Gewässerstrukturen „Eichelbach“ und „Eichholzklinge“ mit ihren naturnahen Uferbereichen.

Der südliche Bereich der Fläche grenzt an das FFH- Gebiet „Odenwald und Bauland Hardheim“. Laut Trabold konnten bisher aber keine ökologischen Hinderungsgründe für die Ausweisung festgestellt werden. Der Abstand zu den bestehenden Windparks östlich von Steinbach beträgt vier Kilometer und zum Windpark südöstlich von Külsheim beträgt acht Kilometer.

Abwassergebühren-Anpassung

Einstimmig beschloss der Gemeinderat zudem die Anpassung der Abwassergebühren und Niederschlagswassergebühren für 2024 und 2025. Berücksichtigt wurden bei der umfangreichen Kalkulation durch das Büro Schmidt und Häuser die Überschüsse und Fehlbeträge der letzten Jahre sowie die gestiegenen Kosten unter anderem für Strom und Personal in der Kläranlage sowie Abschreibungen.

Der kalkulatorische Zinssatz wurde auf drei Prozent festgelegt. Abweichungen von der Kalkulation gleicht man mit der nächsten Kalkulation wieder aus.

Beim Schmutzwasser entstehen die Änderungen im Wesentlichen aus der Kostenunterdeckung des Jahres 2019 mit 102 000 Euro, die mit der geringen Überdeckung in 2020 mit 11 700 Euro nur wenig ausgeglichen wird. Bei der Niederschlagswassergebühr gab es 2019 eine Überdeckung von rund 26 300 Euro und 2020-2021 Überdeckungen von insgesamt 52 600 Euro.

Im oberen Bereich der Gebühren

Die Schmutzwassergebühr beträgt aktuell 3,44 Euro je Kubikmeter Wasserabnahme, sie wird 2024 auf 3,91 Euro je Kubikmeter steigen und wird 2025 auf 3,62 Euro je Kubikmeter abgesenkt. Die Niederschlagswassergebühr wird für 2024 und 2025 von 0,30 auf 0,29 Euro je Quadratmeter überbauter Grundstücksfläche gesenkt.

Damit liegt Külsheim weiter im oberen Bereich der Gebühren im Main-Tauber-Kreis. Eine Ursache dafür ist, dass die vorhandene Infrastruktur wie Leitungen einer vergleichsweise geringen Abnahme entgegenstehen.

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