„SuedLink“

Einigung erzielt über Entschädigungen für Landwirte

Zwei Jahre konstruktive Verhandlungen bringen jetzt einen Durchbruch

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lbv/ktm/pm
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Odenwald-Tauber/Stuttgart. Die Kuh ist vom Eis: In Sachen „SuedLink“ haben die Übertragungsnetzbetreiber mit den Bauernverbänden eine Einigung bezüglich der Entschädigung für die Landwirte erzielt – davon partizipieren auch jene Betroffenen in den Landkreisen Main-Tauber und Neckar-Odenwald.

Vertreter der baden-württembergischen, bayerischen, niedersächsischen und thüringischen Bauernverbände und die Übertragungsnetzbetreiber TenneT und TransnetBW haben eine Rahmenvereinbarung zum Erdkabelprojekt „SuedLink“ unterschrieben. Die Vereinbarungen beinhalten Regeln für Entschädigungen von Grundstückseigentümern sowie Flächenbewirtschaftern, die vom Bau der Stromleitung betroffen sind.

Die Vorhabenträger TenneT und TransnetBW müssen sich das Recht zur Nutzung der vom Leitungsverlauf betroffenen Grundstücke sichern und die Eigentümer sowie die bewirtschaftenden Landwirte nach rechtlichen Maßstäben entschädigen. Mit der Einigung ist eine weitere Voraussetzung geschaffen, damit ab 2028 über „SuedLink“-Strom aus dem windreichen Norden in die Bedarfszentren im Süden und Südwesten transportiert werden kann.

Dr. Werner Götz, Vorsitzer der Geschäftsführung von TransnetBW, beschreibt das Spannungsfeld, in dem die Rahmenvereinbarung entstanden ist: „Uns allen ist klar, dass sich kein Eigentümer oder Landwirt solch einen Eingriff in seinen wertvollen und fruchtbaren Boden wünscht. Deshalb unternehmen wir große Anstrengungen, diese zu minimieren und entstandene Schäden fair und gemäß den gesetzlichen Grundlagen zu entschädigen. Denn uns ist klar – wir sind und bleiben mit ,SuedLink’ Gast auf fremdem Eigentum.“

Guter Austausch

TenneT und TransnetBW haben sich mehr als zwei Jahre intensiv mit den zuständigen Vertretern der Landesbauernverbände ausgetauscht, um sich auf einen einheitlichen, transparenten und nachvollziehbaren Interessensausgleich zu einigen. Wie wegweisend das Ergebnis ist, betont Tim Meyerjürgens, Mitglied der Geschäftsführung von TenneT: „Verbindungen wie ,SuedLink’ bilden das Rückgrat der Energiewende, um die Versorgung mit Strom sicher, umweltfreundlich und bezahlbar zu gestalten. Dabei müssen berechtigte Belange angemessen berücksichtigt werden. Dazu gehören ganz besonders die Interessen der Landwirte. Mit den Rahmenvereinbarungen haben wir innerhalb des bestehenden Regulierungsrahmens eine faire Regelung gefunden. Das war nur möglich, weil die landwirtschaftlichen Vertreter zwar hart in der Sache, aber immer konstruktiv verhandelt haben.”

Die etwa 700 Kilometer lange „SuedLink“-Verbindung verläuft mit Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Thüringen, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg durch insgesamt sechs Bundesländer. Die gemeinsam abgestimmte Rahmenvereinbarung dient als Grundlage für die Entschädigung aller Eigentümer sowie der betroffenen Flächenbewirtschafter unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft. Sie sieht Regeln für die Entschädigung der Flächeninanspruchnahme sowie für die Einschränkung der Bewirtschaftung vor und nach der Bauphase der Erdkabelprojekte vor.

Grundlage geschaffen

Der Landesbauernverband (LBV) hat gemeinsam mit den betroffenen Kreisbauernverbänden (KBV) die Rahmenvereinbarung für landwirtschaftliche Betriebe für die Übertragungsleitungen „SuedLink“ und und „Südostlink“ (TenneT und TransnetBW) unterschrieben und schafft somit die Grundlage für den Ausbau des Stromnetzes.

Dazu erklärt LBV-Präsident Joachim Rukwied: „Nach langen Verhandlungen ist es uns gelungen, einen tragfähigen Kompromiss mit den Leitungsbau-Trägern zu schließen. Wir Landwirte sind uns unserer Verpflichtung bewusst, unseren Beitrag zu Sicherung der Energieversorgung in Deutschland zu leisten und auch den Bau von Stromtrassen zu ermöglichen. Entscheidend für uns ist der sorgsame Umgang mit unseren wertvollen Böden und eine angemessene Entschädigung. Wir sind der Überzeugung, dass es richtig und wichtig ist solche Vorhaben im Interesse unserer betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe und Grundeigentümer auch künftig zu begleiten.“

Die Rahmenvereinbarung für die baden-württembergische Landwirtschaft haben Bauernpräsident Joachim Rukwied für den Landesbauernverband und die jeweiligen Kreisvorsitzenden der betroffenen Gebiete Jürgen Maurer (Bauernverband Schwäbisch Hall-Hohenlohe-Rems), Stefan Kerner (Bauernverband Heilbronn-Ludwigsburg), Reinhard Friedrich (Bauernverband Main-Tauber-Kreis) und Albert Gramling (Kreisbauernverband Neckar-Odenwald) unterzeichnet. LBV-Vizepräsident Jürgen Maurer und Günther Felßner, Präsident des Bayerischen Bauernverbandes (BBV), trafen sich danach mit den Vertretern von TenneT und TransnetBW in München zum Abschluss der Rahmenvereinbarung für die beiden Bundesländer. lbv/ktm/pm

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