Wertheim. Nicht jede Drohung im Alltag ist strafrechtlich eine Bedrohung, zum Beispiel, wenn der Adressat die Drohung nicht ernst nimmt. So lautet ein Satz in einer Verhandlung beim Amtsgericht Wertheim.
Wegen Beleidigung in zwei Fällen sprach die Richterin einen Mieter aus einem Wertheimer Ortsteil schuldig, verurteilte ihn aber nicht, sondern verwarnte ihn nur. Eine Strafe von 25 mal 30 Euro bleibt vorbehalten und wird nur fällig, wenn der 69-Jährige in den nächsten zwei Jahren gegen die Vermieterseite erneut Straftaten begeht. Er muss allerdings 200 Euro Buße zahlen.
Im Zusammenhang mit dem zerrütteten Verhältnis zwischen den Mietparteien gab es schon mehrere Verfahren beim Amtsgericht. Im März erhielt der Senior der Vermieterseite wegen Beleidigung des Mieters eine Verwarnung mit Strafvorbehalt gegen Zahlung eine Buße.
Im Oktober verpflichtete sich nach Kündigung wegen Eigenbedarfs der Mieter in einem Vergleich, spätestens bis 30. Juni Wohnung, Garage und Gartenfläche zu räumen und an die Vermieterseite herauszugeben. Die jetzige Verhandlung beruhte auf Vorwürfen der Staatsanwaltschaft. Das Gericht wertete aber die Äußerung des Mieters am 28. Februar gegen eine Person der Vermieterseite – „Wenn Du noch mal an die Fensterscheibe klopfst, lasse ich die Hunde (Rückenhöhe etwa 60 Zentimeter) los“ – nicht als Bedrohung, sondern nur als unangemessen. Diesbezüglich erging Freispruch. Hintergrund: Nach einem Wasserschaden im Haus hatte ein Versicherungs-Sachverständiger die Mieterwohnung anschauen wollen. Zwei Wochen später ging wegen lautem Geschrei und Hundegebell im Hof ein anderes Mitglied der Vermieterseite an ein Fenster im zweiten Stock. Vom Hof rief der Rentner hinauf, „Komm’ runter, ich bring’ Dich um“. Der Angesprochene glaubte zwar nicht an eine Tatverwirklichung, fühlte sich aber „angegriffen“. Das Gericht sah im Verhalten des Beschuldigten eine Herabwürdigung, eine Beleidigung.
Nach Beendigung der Verhandlung im März beschwerte sich noch im Gerichtsgebäude der Rentner und Belastungszeuge beim Staatsanwalt: „Ich glaube, er (Senior Vermieterseite) hat mich schon wieder bedroht.“ Dem Rentner brachte das den Vorwurf der Verleumdung. Die Richterin erkannte jetzt aber auf Freispruch. Zur Erfüllung des Tatbestands Verleumdung reiche diese Äußerung nicht. Im Mai nannte der Angeklagte, als er Richtung Main ging, den sich im Hof aufhaltenden Senior unter andrem „Drecksack“. Das Gericht wertete diese Äußerungen als eine Tat der Beleidigung. Die Richterin ging davon aus, dass der Angeklagte es künftig schafft, niemanden mehr zu beleidigen.
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