Offener Brief

CDU stellt Fragen an Minister Lucha

Wer sorgt für Notfallversorgung?

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wei
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Dunkle Wolken über der Rotkreuzklinik. © Gerd Weimer

Wertheim. Stadtverband und Gemeinderatsfraktion der CDU drängen in einem Offenen Brief an Landesgesundheitsminister Manfred Lucha auf Klärung der Situation rund um die Rotkreuzklinik und die medizinische Versorgung in Wertheim. Nachdem das Krankenhaus in eine Reha-Klinik für Amputationsnachsorge und Schmerztherapie umstrukturiert werden soll, „ergeben sich sechs konkrete Fragen, um deren Beantwortung wir höflichst bitten“, heißt es.

Laut aktuellem Krankenhausplan von 2010 und dem aktuellen Verzeichnis der zugelassenen Krankenhäuser sei in Wertheim ein Haus der Grund- und Regelversorgung unter anderem mit den Fachgebieten Chirurgie, Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde sowie Innere Medizin vorgesehen. „Wird dies weiterhin der Fall sein?“, will die CDU wissen.

Flächendeckende Versorgung

Weiter wird die Frage gestellt, wer Träger des Hauses sein wird, sollte das Haus weiter die Grund- und Regelversorgung übernehmen, die nicht durch private oder freie Träger sichergestellt werden könne. Die zur Erfüllung einer Krankenhausträgerschaft erforderlichen Anordnungen nach dem Landeskrankenhausgesetz würden vom Regierungspräsidium Stuttgart (RP) getroffen. Diesbezüglich stelle sich die Frage, ob das RP von Amts wegen eine entsprechende Anordnung erlassen müsse.

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Zudem wird der Minister gefragt, ob das Ziel einer flächendeckenden Versorgung von Krankenhausleistungen im Main-Tauber-Kreis weiterhin erfüllt sein wird, wenn kein Haus der Grund- und Regelversorgung in Wertheim mehr vorgesehen ist. Im Krankenhausplan werde ausdrücklich die Ortsnähe als Kriterium genannt. „Wir bitten Sie darauf einzugehen“, wird der Minister aufgefordert. Er solle dabei berücksichtigten, dass sich laut einer Simulation für den nördlichen Landkreis und die bayerischen Nachbargemeinden Fahrzeiten von mehr als 40 Minuten in die nächstgelegen Klinik ergeben. Das Land habe für den Neubau der Klinik Fördermittel in Höhe von 30 Millionen Euro gewährt. Laut Krankenhausplan hätten Kliniken „einen Anspruch auf Förderung soweit und solange sie im Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind“. Das Krankenhaus und sein Leistungsangebot müsse für die Sicherstellung der wohnortnahen Versorgung „zumindest mittelfristig notwendig sein“. Sollte die Klinik künftig kein Haus der Grund- und Regelversorgung darstellen, „wie ist die genannte Förderung in Höhe von 30 Millionen Euro fördermittelrechtlich einzuordnen?“

Lange Fahrtzeiten

Schließlich soll Minister Lucha Stellung zu der Frage beziehen, wie sich die Notfallversorgung für den nördlichen Main-Tauber-Kreis sicherstellen lasse und wer konkret für die Sicherstellung und deren Finanzierung zuständig ist, sollte die Klinik nicht mehr für die Grund- und Regelversorgung zuständig sein.

Die CDU bittet auch um Stellungnahme dazu, wie in der praktischen Umsetzung mit Problemen wie langen Fahrtzeiten, fehlenden Rettungsfahrzeugen, wenn kein Notarzt zur Verfügung steht, „weil eine Reha-Klinik als möglicher Betreiber einer Notfallversorgung diesen nicht vorhalten kann“, der Intensiv- und Weiterbehandlung vor Ort, Sicherstellung einer optimalen Behandlung von Schlaganfällen, Herzinfarkten, Unfällen, nicht vorhandene Kapazitäten benachbarter Kliniken und weiteren Herausforderungen umzugehen ist. wei

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