Das Ergebnis der Festlegung der Bodenrichtwerte für die Baugebiete in Sonderriet mag den rechtlichen Vorschriften entsprechen. Im Ergebnis ist es ziemlich absurd: Die Grundstückseigentümer in älteren wie neueren Gebieten müssen den gleich hohen Steuerbetrag berappen, obwohl sich der Wert der Grundstücke unterscheiden dürfte, wie es auch in vergleichbaren Ortschaften der Fall ist.
Zudem katapultierte der Ausschuss mit seiner Entscheidung die Wohnlagen auf ein Niveau, das in keiner anderen Ortschaft so hoch ist. Es werden Äpfel mit Birnen verglichen.
Um den Aufwand für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten und einen bürokratischen Rattenschwanz zu vermeiden, der hohe Kosten verursachen würde, sollte der Ausschuss seinen Ermessensspielraum nutzen.
Dafür gibt es ausreichend Möglichkeiten, wie die Argumentation der Beschwerdeführer zeigt. Die Bewohner der unterschiedlichen Ortschaften verdienen Gleichbehandlung.
Absurd
Gerd Weimer zu den Bodenrichtwerten in Sonderriet