Weikersheim. Ein Exhibitionist aus einer Kommune im Altkreis Mergentheim hat jetzt den Einspruch gegen seinen Strafbefehl zurückgezogen. Dies bestätigte am Dienstag Erster Staatsanwalt Dr. Klaus Schwichtenberg, Pressesprecher der Staatswaltschaft Ellwangen, auf Anfrage den Fränkischen Nachrichten. Damit akzeptiert der Mann eine Geldstrafe, die im mittleren vierstelligen Bereich liege. Vorbestraft sei er damit noch nicht, ist weiter zu erfahren. Dies sei erst dann der Fall, wenn es mindestens 90 Tagessätze sind.
Plötzlich die Hose geöffnet
Rückblick: Im August vergangenen Jahres saß der Beschuldigte in einem Weikersheimer Gastronomiebetrieb – im Beisein weiterer Gäste, die Mehrzahl Frauen. Plötzlich öffnete er seine Hose und begann damit, an seinem Geschlechtsteil zu manipulieren. Dies blieb den anderen Gästen freilich nicht verborgen. Als der Mann bemerkte, dass er mit seinem Tun die Aufmerksamkeit auf sich gelenkt hatte, suchte er kurzerhand durch die Hintertür das Weite. Jedoch hatte der Exhibitionist nicht mit zwei resoluten Frauen gerechnet. Sie machten sich sofort auf die Verfolgung und hefteten sich an die Fersen des Flüchtenden. Der hatte inzwischen seinen geparkten Pkw erreicht und brauste davon. Zum Glück hatten sich die Frauen das Nummernschild aufschreiben können. Mit diesem verwertbaren Tipp in der Hand fiel es den alarmierten Polizeibeamten nicht mehr schwer, den Mann ausfindig zu machen und Ermittlungen gegen ihn einzuleiten, die nun zu dieser Geldstrafe führten.
In diesem Zusammenhang weist Annika Grundbrecher, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Heilbronn, gegenüber unserer Zeitung darauf hin, dass vor allen Dingen Frauen in solch einer Situation umgehend die Polizei verständigen sollten, ohne sich dabei allerdings in Gefahr zu begeben.
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