Weikesheim. Parkgelände „Karlsberg“ weiter geschlossen – ein echter, durch Fakten begründeter Anspruch oder Unwille, Besucher aufs Gelände zu lassen? Mit „Wildspezialitäten der Karlsberg’schen Forstbetriebe“ wirbt Tobias Köhler, der Besitzer des mit Steinmauern umzäunten Areals, offensiv im Internet. Und obwohl das Waldgesetz für Baden-Württemberg in Paragraf 37 (Betreten des Waldes) formuliert „Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten“, ist der Karlsberg inzwischen ein blinder Fleck auf der Landkarte dieser Erholungssuchenden. Geschlossene Tore und entsprechende Schilder mit „Privat“-Hinweis verbieten weiter den Zutritt.
Für Tobias Köhler ist der Fall bedauerlich, aber klar: Im Grunde führt er den Karlsberg wie einen landwirtschaftlichen Betrieb, und den will und muss er schützen. In drei Bundesländern sei die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Vergebens habe er in der Vergangenheit versucht, die Besucher mit Argumenten und Schildern zu überzeugen, die Wildschweine nicht zu füttern. Doch immer wieder hätte zumindest ein Teil davon weiter Lebensmittel mit aufs Areal gebracht – und dort auch zurückgelassen.
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Zuletzt gab es Anfang des Jahres 2019 in der Bürgerfragestunde vor dem Weikersheimer Gemeinderat eine Nachfrage zur Schließung. Die wurde damals vom nachfragenden Einwohner in seinem persönlichen Erleben als „Schikane“ bezeichnet. Das Landratsamt stellte sich allerdings vor den Besitzer, der die drohende Gefahr des Einschleppens der Afrikanischen Schweinepest (ASP) geltend macht.
Eine Scheibe Wurst genügt
Zum Übertragungsweg des Erregers ganz kurz gesagt: Schon eine kontaminierte, virushaltige Scheibe Wurst kann zu einer Infektion von Tieren führen – wenn Parkbesucher Lebensmittel wegwerfen oder verfüttern und ein Wildschwein sie frisst. Wird ein Tier krank, wäre das das Ende für den ganzen Bestand. Alle müssten getötet werden.
„Wenn man sich nicht an ein Fütterungsverbot hält“, sagt Köhler, „dann sehe ich mich in der Pflicht.“ Nicht nur, um den eigenen Waldbetrieb zu schützen, sondern auch die bäuerlichen Schweinehalter, die in der Umgegend von ihren Betrieben leben. Er wolle nicht – vor dem Hintergrund eines möglichen APS-Ausbruchs – den Anlass bieten, ganze landwirtschaftliche Existenzen zu gefährden oder gar zu vernichten.
Wie stellt sich nun der aktuelle Status in Sachen Betretungsverbot des Karlsbergs in Weikersheim für Besucherinnen und Besucher dar?
Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis hat derzeit das Betretungsverbot auf Antrag des Eigentümers befristet bis zum 31. Dezember 2021 genehmigt. Diese Genehmigung läuft zum Jahresende aus, so dass dann ab 1. Januar 2022 wieder das allgemeine Betretungsrecht des Waldes gelten würde. Der Eigentümer müsste dann also wieder die drei Tore zum Karlsberg-Areal für Besucherinnen und Besucher öffnen. Allerdings hat er, so das Landratsamt auf FN-Anfrage hin, bereits einen Folgeantrag für die Zeit ab 1. Januar 2022 gestellt, der aktuell geprüft wird.
Besteht tatsächlich eine so akute Gefährdung des Eintrags der Afrikanischen Schweinepest, sodass das Betretungsverbot gerechtfertigt ist?
Diese akute Gefährdung bestand zum Zeitpunkt, als über den Antrag entschieden wurde, tatsächlich und war somit Grundlage der erteilten Genehmigung. Wie das Landratsamt festgestellt hatte, war es in der Vergangenheit auf dem Karlsberg-Gelände zur unerlaubten Ablagerung von Abfällen – insbesondere von Lebensmittelresten – gekommen, vermutlich durch Besucherinnen und Besucher des weitläufigen, historischen Areals.
Gefahr „bestand tatsächlich“
Der Erreger der Afrikanischen Schweinepest könne in nicht durchgegarten Lebensmitteln wie Rohschinken oder Salami monatelang infektiös bleiben, teilte das Amt ergänzend mit.
Es „bestand tatsächlich die Gefahr, dass durch Besucherinnen und Besucher Lebensmittelabfälle in das Gelände eingetragen werden, die mit dem Erreger der Afrikanischen Schweinepest kontaminiert sind und es dadurch zum Seuchenausbruch bei den Wildschweinen und schlimmstenfalls auch in Hausschweinbeständen kommt“, informiert aktuell Markus Moll, Pressesprecher des Landratsamts, auf die entsprechende Anfrage der FN-Redaktion.
Die Afrikanische Schweinepest ist für den Menschen ungefährlich, hat aber massive wirtschaftliche Auswirkungen für Schweine haltende Betriebe.
Da der Folgeantrag zur Verlängerung des Betretungsverbotes gestellt wurde, „müssen wir nun erneut die Situation vor Ort begutachten und dann über den Antrag entscheiden. Möglich sind eine Verlängerung wie auch ein Auslaufen des Betretungsverbotes.“
Tobias Köhler würde, so sagt er, den Karlsberg gerne wieder für Besucher öffnen. Doch wie solle er den Zugang, der dann ja prinzipiell Tag und Nacht möglich wäre, auch auf möglichen Eintrag von verseuchten Lebensmitteln kontrollieren? Da stelle sich für ihn auch die Frage nach der Haftung: „Wenn sich jemand findet, der sich am Eingang hinstellt und die Haftung übernimmt, dann würde ich sofort wieder aufmachen.“
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