2,5 Pfarrstellen werden im evangelischen Kirchenbezirk Weikersheim bis 2030 gestrichen. Den endgültigen Beschluss über die Ausgestaltung des „Pfarrplans 2030“ fasste jetzt die Bezirkssynode.
Weikersheim/Igersheim. Seit November 2022 wurde das Thema umfassend diskutiert. Die Bezirkssynode setzte damals den Kirchenbezirksausschuss als Pfarrplan-Sonderausschuss ein. In drei Sitzungen befasste sie sich im Plenum auch mit den Ergebnissen dessen, was in den Kirchengemeinden erarbeitet wurde.
Mehrere Vorschläge wurden präsentiert und in Abstimmung mit den Änderungswünschen überarbeitet. Dass an den Pfarrstellen gekürzt werden musste, war klar: Die württembergische Landeskirche steht unter Sparzwang.
Immer weniger Mitglieder
Die Zahl der Gemeindemitglieder sinkt (allein im hiesigen Bezirk rechnet man von 2022 bis 2030 mit einem Rückgang von 17 026 auf 14 600) und auch die Kirchensteuereinnahmen gehen deutlich zurück. Weikersheim hatte noch Glück: Die Kürzung von 15,75 auf 13,25 Gemeindepfarrstellen liegt mit 15,9 Prozent weit unter dem Landesdurchschnitt.
Bei der abschließenden Sitzung der Bezirkssynode im Igersheimer Gemeindezentrum präsentierte Synodalvorsitzender Dr. Mathias Gutemann den endgültigen Vorschlag, der auf Wunsch einiger Gemeinden im Bad Mergentheimer Bereich noch einmal verändert worden war.
Demnach wird im Distrikt Weikersheim in der Verbundkirchengemeinde (VKG) Weikersheim-Neubronn die Pfarrstelle I auf 50 Prozent gekürzt und die Stelle des „Pfarrers zur Dienstaushilfe“ gestrichen. Beides ergibt sich aus der Verlegung des Dekanatssitzes nach Öhringen. Erhalten bleiben Weikersheim II (künftig geschäftsführend, da dies für „halbe“ Pfarrstellen nicht zulässig ist) und Schäftersheim (für VKG Schäftersheim-Elpersheim-Markelsheim-Nassau).
Reinsbronn geht verloren
Der Creglinger Distrikt verliert die Pfarrstelle Reinsbronn (mit dem Sonderauftrag Öffentlichkeitsarbeit und Touristik). Erhalten bleiben Creglingen (für Creglingen und die VKG „Herrgottstal und Rimbachtal“), Freudenbach (für VKG Braunecker Land) und Finsterlohr (mit Schmerbach und Lichtel). Die Pfarrstelle Finsterlohr wird allerdings auf 75 Prozent gekürzt.
Im Distrikt Niederstetten gibt es keine Streichungen der Dienstaufträge, dafür Kürzungen des Gemeindeanteils und Sonderaufträge für einige Pfarrer. Vorbachzimmern (für VKG Vorbachzimmern) erhält den Bezirksauftrag „Diakonie“ mit 25 Prozent, Wildentierbach (für VKG Wildentierbach) den Sonderauftrag „Öffentlichkeitsarbeit“ mit 25 Prozent. An der Pfarrstelle Niederstetten (für Niederstetten und Sichertshausen) ändert sich nichts.
Die größten Probleme bei der Erarbeitung eines allgemein akzeptierten Plans gab es, so der Vorsitzende, im Distrikt Bad Mergentheim. Zwar sei nur eine halbe Pfarrstelle zu streichen, doch falle auch die Sonderpfarrstelle „Kur- und Rehaklinikseelsorge“ weg (sie soll allerdings 2025, wenn Pfarrerin Angelika Segl-Johannsen in den Ruhestand geht, einmalig wieder ausgeschrieben werden).
Gekürzt werden soll die Pfarrstelle Neunkirchen (mit Althausen) auf 50 Prozent. Die Geschäftsführung der beiden Gemeinden liegt dann beim Pfarramt Wachbach (VKG Wachbach-Herbsthausen), zu dessen Dienstauftrag weiterhin 25 Prozent Altenheimseelsorge in Bad Mergentheim gehört. Die Kirchengemeinde Edelfingen soll vom Pfarramt Bad Mergentheim Nord versorgt werden, auch die Pfarrstelle Bad Mergentheim Süd bleibt unberührt. Zum Pfarramt Igersheim gehört künftig neben der Gemeindearbeit ein Sonderauftrag von 25 Prozent im Bereich Jugendarbeit. Durch die für Anfang 2027 geplante Bildung einer Verbundkirchengemeinde aus Bad Mergentheim, Edelfingen, Neunkirchen und Althausen könnten, so Dr. Mathias Gutemann, die Probleme der Umstellung abgefedert werden. Möglicherweise könnte sich da auch die schon bestehende VKG Wachbach-Herbsthausen anschließen.
Lautstarker Unmut
Vor der Abstimmung gab es noch lautstarke Unmutsäußerungen von Synodalen aus Finsterlohr („Für die landeskirchliche Verwaltung wird unnötig Geld ausgegeben und die Gemeinden sollen dafür sparen“) und Wildentierbach („Habt den Mut: Sagt Nein zum Pfarrplan!“) und den Antrag auf schriftliche Abstimmung. Dekanin Renate Meixner wies in ruhigen Worten darauf hin, die Ablehnung bedeute nur, dass dann der Oberkirchenrat allein entscheide. „Wir in den Gemeinden sind noch nie so viel gehört und gefragt worden“ und sie sei „total begeistert von dieser offenen Arbeit“, betonte zudem eine Synodalin aus Neubronn.
Die schriftliche Abstimmung ergab mit 35 Ja- und einer Neinstimme bei drei Enthaltungen eine 90-prozentige Zustimmung zum vorgelegten Entwurf des Pfarrplans. Das Ergebnis wurde dem Oberkirchenrat in Stuttgart weitergeleitet. Das Gesetz zum „Pfarrplan 2030“, das das Verfahren formal abschließt, wird von der württembergischen Landessynode Ende nächster Woche beraten und beschlossen.
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