Weikersheim. Die zum 1. Februar geplante Änderung bei der Notarzt-Stationierung im Altkreis Mergentheim sorgt in Weikersheim für großen Unmut. In der Sitzung des Gemeinderates brachte CDU-Stadtrat Dr. Joachim Michel das Thema mit deutlichen Worten zur Sprache: „Ich bin damit überhaupt nicht einverstanden, wir müssen uns mit allen Mitteln dagegen wehren“.
Bisher ist in Creglingen und Niederstetten je ein Rettungswagen stationiert und fährt von dort zum Einsatz. Die vier sich mit den Notdiensten abwechselnden Ärzte hingegen haben das Notarzt-Fahrzeug quasi vor ihrer Haustüre stehen. Ein Teil der Notärzte wohnt in Weikersheim. „Diese Praxis ist super. Sie soll nun aus formalen Gründen zerschlagen werden“, kritisierte der Stadtrat. Seiner Einschätzung nach finden rund 60 Prozent der Notarzt-Einsätze im Bereich Weikersheim und weiter tauberabwärts statt.
Wie er gehört habe, solle der Notarzt nun dem Standort Creglingen angegliedert werden. Künftig werde der Notarzt außerdem einen Fahrer benötigen, der ebenfalls in Creglingen untergebracht werden müsse. Die Creglinger Rettungswache solle deshalb „ertüchtigt“ werden. Sei der Notarzt in Creglingen stationiert, brauche er nach Weikersheim mindestens sieben Minuten. In einem Notfall, etwa bei einem Patienten mit Herzstillstand, sei das deutlich zu lang, so Dr. Michel. Hier müsse in drei bis fünf Minuten gehandelt werden.
Stadtrat Peter Rösch: "Der Plan ist nicht hinnehmbar"
Dr. Michel glaubt nicht, dass die vier ortsansässigen Notärzte („Sie haben alle kleine Kinder“) die Neuregelung begrüßen würden. „Die werden sich nicht in den Container in Creglingen setzen“, so Dr. Michel. Die Folge wäre womöglich, dass Notärzte von außerhalb verpflichtet werden müssten, was nach seiner Ansicht einen „Qualitätsverlust“ bedeuten würde. Stadtrat Peter Rösch pflichtete ihm bei: „Der Plan ist nicht hinnehmbar“. Stadtrat Hans-Joachim Haas bezeichnete das Vorhaben als „absolut widersinnig“. Er forderte die Stadt auf, „massiv“ auf den Landrat zuzugehen, „denn Herr Schauder verantwortet das mit“.
Bürgermeister Nick Schuppert versprach, sich umgehend kundig zu machen und den Gemeinderat auf dem laufenden zu halten. „Wir tun alles, was uns möglich ist“. Er selber sei über den Beschluss noch nicht informiert gewesen, habe aber davon gehört, dass wohl geprüft werden solle, ob in Weikersheim ein Rettungswagen stationiert werde.
Das sagt das Landratsamt zu den Plänen, den Notarzt-Standort zu verlegen
Die Fränkischen Nachrichtern fragten beim Landratsamt zur aktuellen Situation nach. Pressesprecher Markus Moll verwies auf den vom so genannten „Bereichsausschuss“ verantworteten Bereichsplan für den Main-Tauber-Kreis. Dieser weist vier Notarztstandorte aus: Bad Mergentheim, Tauberbischofsheim, Wertheim und Creglingen. Allerdings sei der Notarztdienst in Creglingen – anders als im restlichen Landkreis – bisher als „Selbstfahrersystem“ ausgestaltet. Bereits nach dem alten Recht sei dieses Konstrukt lediglich geduldet gewesen. Im Rahmen der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes habe das Land nun ausdrücklich und für die Bereichsausschüsse verpflichtend geregelt, dass die noch bestehenden selbstfahrenden Notarztmodelle jährlich überprüft und spätestens innerhalb von fünf Jahren seit Inkrafttreten des Rettungsdienstplanes 2022 in eine ordentliche Regelversorgung überführt werden müssten.
Die Rechtsaufsichtsbehörde habe, so Markus Moll, den Bereichsausschuss in der Folge aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen für eine „rechtskonforme und zukunftsgerechte Ausgestaltung“ des Notarztdienstes am Standort Creglingen umzusetzen.
Der Bereichsausschuss habedeshalb bereits vor über einem Jahr beschlossen, den Notarztstandort in Creglingen zeitnah – spätestens ab 1. Februar 2025 – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu organisieren.
Das bedeute, dass die Rettungswache in Creglingen so ertüchtigt werden müsse, dass künftig angemessene Räumlichkeiten für den Notarzt und den Notfallsanitäter (Fahrer) des Notarztfahrzeuges vorhanden seien, führte der Pressesprecher aus. Ausschließlich mit dieser Besatzung gelte das Notarzteinsatzfahrzeug als anerkanntes Rettungsmittel, bei welchem die Einhaltung der Hilfsfristen statistisch erfasst und überprüft werde.
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