Weikersheim. Das Bestattungswesen hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Dem hat die Stadt Weikersheim jetzt Rechnung getragen und eine neue Friedhofssatzung samt Gebührenverzeichnis entworfen. Hauptamtsleiter Thomas Schimmel stellte dem Gemeinderat Details der Satzung vor. Das Gremium segnete diese einstimmig ab.
Es gibt inzwischen Sargreihenrasengrabstätten, Urnenreihengrabstätten, Weinrebenwahlgrabstätten, Urnenrasenwahlgrabstätten, Sargwahlrasengrabstätten und eine Schmetterlingsgedenk- und Grabstelle. Letztere ist für Kinder gedacht, die tot zur Welt kommen und unter 500 Gramm gewogen haben. Aufgrund der Erweiterung der Bestattungsarten und aufgrund von Veränderungen auf den Friedhöfen müsse die Satzung angepasst werden, so der Hauptamtsleiter. Anders als man vielleicht annehmen möchte, waren die Kosten kein Grund für die Neukalkulation. Der Kostendeckungsbeitrag bleibt unverändert bei 100 Prozent.
Die Nutzungsdauer der Grabstellen liegt generell bei 20 Jahren. Nur in Nassau und Neubronn beträgt sie aufgrund der Bodenbeschaffenheit 25 Jahre. Wenn man eine Wahlgrabstätte aussucht, kann die Nutzungsdauer verlängert werden. Das ist bei einer Reihengrabstätte nicht möglich. Bei dieser Form hat man, anders als bei den Wahlgrabstätten, auch keinen Einfluss auf die Lage der Grabstelle. Unterirdisch eingebrachte Urnen müssen grundsätzlich aus verrottbaren Materialien sein. Bürgermeister Nick Schuppert betonte, man habe mit der neuen Satzung den Wünschen der Bevölkerung Rechnung getragen.
Stadtrat Ludwig Herold meinte lakonisch: „Das Ganze ist so kompliziert, dass man gar keine Lust hat zu sterben“. abo
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