Einstimmig hat der Weikersheimer Gemeinderat ein Gesamtörtliches Entwicklungskonzept (GEK) und ein Gebietsbezogenes Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) beschlossen.
Weikersheim. Entsprechend den Anforderungen an eine Programmaufnahme zur Städtebauförderung hat die Stadt Weikersheim das GEK und das daraus abgeleitete ISEK für ein zukünftiges Sanierungsgebiet gemeinsam mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH erarbeitet.
Das GEK setzt die Sanierungsziele des ISEK „Stadteingang Innenstadt“ in einen gesamtörtlichen Kontext. Darüber hinaus werden kommunale Entwicklungsperspektiven für die kommenden 10 bis 15 Jahren in den Themenfeldern Natur und Landschaft, Freizeit und Kultur, Gewerbe, Mobilität sowie Energie und Klimaschutz beschrieben.
„Weiterer Baustein“
Hierzu wurden Mitte Juli 2021 Grundlagen als Verwaltungsklausur erarbeitet sowie im September 2021 bei einer Klausurtagung Ziele und Projekte im Gemeinderat diskutiert. Die Ausarbeitung des Entwurfs und der Beschluss erfolgte im Oktober sowie die Bekanntmachung der Bürgerbeteiligung Anfang Dezember.
Ein entsprechender Fragebogen war im Rathaus oder im städtischen Mitteilungsblatt und auf der Homepage erhältlich. Anfang Mai wurden die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung vorgestellt und darauf die Anregungen der 222 abgegebenen Fragebögen in den Berichten eingearbeitet.
„Mit der Feststellung und dem Beschluss über das GEK und ISEK zusammen mit den vorbereitenden Untersuchungen für das künftige Sanierungsgebiet ist ein weiterer Baustein für das Sanierungsgebiet erfüllt“, konstatierte Bürgermeister Nick Schuppert.
Um die Chance für eine Aufnahme in ein städtebauliches Erneuerungsprogramm für das Jahr 2023 zu erhöhen, müsse die Sanierungsmaßnahme gut vorbereitet sein, damit ein potenzieller Fördermittelgeber erkenne, dass Zuschüsse zur Erreichung der Sanierungsziele möglichst schnell eingesetzt werden könnten.
Daher solle mit den vorbereitenden Untersuchungen als rechtliche Voraussetzungen für eine förmliche Festlegung – sprich Sanierungssatzung – für das Sanierungsverfahren „Stadtkern IV - Wohnraumoffensive“ noch in diesem Jahr begonnen werden, erklärte Reinhold Kühnert, Projektleiter des LBBW-Regionalbüros Heilbronn, der gemeinsam mit LBBW-Juniorprojektleisterin Katarina Lieser die bisherigen Ergebnisse und Konzepte erläuterte.
Die Gebietsabgrenzung entspreche dem Planumgriff des vom Gemeinderat beschlossenen ISEK. Zudem habe die Stadt durch die vorhandenen Untersuchungen im Rahmen des GEK und des ISEK sowie der damit verbundenen Bürgerbeteiligung bereits grundlegende Erkenntnisse über die Notwendigkeit der Sanierung erhalten.
Mit den gesetzlich vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen soll die Stadt weitere Beurteilungsgrundlagen bekommen als auch den Nachweis erbringen für die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, die Durchführbarkeit und Mitwirkungsbereitschaft der Bewohner sowie etwaige nachteilige Auswirkungen auf die betroffenen Bewohner und Gewerbebetriebe sowohl in wirtschaftlicher als auch im sozialen Bereich.
Eigentümer bekommen Post
Alle Eigentümer der im künftigen Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke werden persönlich angeschrieben und mittels Fragebogen zu den genannten Themen befragt. Auf Wunsch bestehe auch die Möglichkeit zum Führen von Einzelgesprächen, versicherte Bürgermeister Schuppert.
Die Ergebnisse werden zusammen mit den vorhandenen Unterlagen und den Ergebnissen aus der Anhörung der Träger öffentlicher Belange die Grundlage für den späteren Satzungsbeschluss sein und damit auch für den Einsatz der noch zu generierenden Fördermittel.
Dementsprechend bewilligte der Gemeinderat in einem nächsten Schritt ebenfalls einstimmig die Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen ein. Damit beauftragt wird die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH. Die anfallenden Kosten werden mit 10 000 Euro netto kalkuliert und bei einer Programmaufnahme zur Städtebaulichen Erneuerung im kommenden Jahr gefördert.
Zugleich erteilte das Ratsgremium an die Stadtverwaltung den Auftrag, zum einen den Einleitungsbeschluss öffentlich bekanntzugeben und zum zweiten in Zusammenarbeit mit der LBBW einen Wiederholungsantrag zur Aufnahme des zukünftigen Sanierungsgebietes in ein Programm der Städtebaulichen Erneuerung bis zum 2. November 2022 zu stellen.
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