Grundsteuer

Walldürn: Steuerpolitik macht Bürger unzufrieden

Der Walldürner Gemeinderat hat in einer Sitzung die Hebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer festgelegt, um aufkommensneutral zu sein. Ein Bürger äußert dazu Kritik in der Fragestunde.

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Stefanie Čabraja
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Der Walldürner Gemeinderat legte in seiner Sitzung am Montag die neuen Hebesätze im Rahmen der Grundsteuerreform fest. © Stefanie Čabraja

Walldürn. Im Rahmen der Grundsteuerreform setzte der Walldürner Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag die Hebesätze fest. Nach den tagesaktuellen Daten ergeben sich andere Hebesätze als noch in der vergangenen Sitzung des Finanzausschusses. Für die Grundsteuer A ergibt sich ein Hebesatz von 362 Prozent, für die Grundsteuer B von 504 Prozent und für die Gewerbesteuer von 380 Prozent. „Bei der Grundsteuer A liegen weiterhin nicht alle Daten vom Finanzamt vor“, betonte die neue Kämmerin Luisa Bleifuß.

Gemeinderat in Kürze

  • Das Gremium bewilligte die Satzungsänderung des Bebauungsplans in der Buchener Straße. Dabei kann die Fläche auf der aktuell der Edeka-Markt steht, nicht mehr als Einzelhandelsstandort genutzt werden.
  • Die Firma Wohnfitz möchte das Möbelhaus im Gewerbe- und Sondergebiet „Spangel“ vergrößern und der Lebensmittelkonzern Edeka möchte dort neu bauen. Die bisherige Festsetzung hat die Planungen nicht ermöglicht, weshalb eine Änderung im Bebauungsplan erforderlich war.
  • Den Auftrag für die Sanierung der Friedhofsmauer in Walldürn erhielt die Firma Holderbach-Bau aus Buchen zum Angebotspreis in Höhe von rund 283 000 Euro.
  • Das Gremium beauftragte das Unternehmen Kis aus Bensheim mit der Optimierung der Reinigungsdienstleistung für die städtischen Gebäude. Die Firma betreut dabei den Prozess von der Bedarfsanalyse über die Ausschreibung bis hin zur Vergabe für ein Festhonorar in Höhe von rund 4700 Euro zuzüglich eines Erfolgshonorars von 50 Prozent der Einsparungen über vier Jahre.
  • Die Beteiligung der Stadt Walldürn an rechtlich selbstständigen Unternehmen blieb 2023 gleich bis auf die Beteiligung von 150 Euro bei der BBV. Dies nahm das Gremium zur Kenntnis.
  • Stadt- und Kreisrat Jürgen Mellinger berichtete über den jährlichen Zuschuss des Landkreises an das Odenwälder Freilandmuseum in Gottersdorf. Dieser wurde von 75 000 Euro auf 100 000 Euro erhöht.
  • Der Stadt Walldürn wird ein Zuschuss aus dem Gemeindeausgleichsstock in Höhe von 180 000 Euro für die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses in Glashofen gewährt. Ursprünglich waren 30 Prozent beantragt. Der Zuschuss entspricht 13 Prozent.
  • Die Schülerzahl an den den Walldürner Schulen ist gestiegen. In der Schulstatistik sind insgesamt 42 neue Schüler im laufenden Schuljahr zu verzeichnen. Damit sind esin der Summe 935 Schüler. Die Nachfrage nach den Betreuungsangebote am Nachmittag nimmt ebenfalls zu. sc

 

Die Hebesätze können in der Haushaltssatzung oder in einer Hebesatzsatzung festgelegt werden. Zum 1. Januar müssen diese beschlossen sein. Da der Haushalt 2025 bis dahin noch nicht verabschiedet sein wird, setzte das Gremium eine Hebesatzsatzung mit den obengenannten Hebesätzen fest. Mit dieser Satzung können dann die Grundsteuerbescheide auch rechtzeitig erstellt werden.

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Hintergrund für die neue Festsetzung ist die Grundsteuerreform. Die Grundsteuermessbeträge ermittelt dabei das Finanzamt und die Hebesätze legt jede Gemeinde fest, um aufkommensneutral zu sein. „Aufkommensneutralität bedeutet, dass die Einnahmen einer Kommune nach der Reform der Grundsteuer in etwa so hoch sind wie davor. Aufkommensneutralität bedeutet allerdings nicht, dass es keine Belastungsverschiebungen bei den Eigentümerinnen und Eigentümern gibt.“ So erklärt es das baden-württembergische Finanzministerium. Die Messbeträge orientieren sich dabei am Bodenwert, und diese sind dementsprechend mit den umliegend Kommunen nicht vergleichbar.

Hohe Hebesätze verärgern Bürger

Während die Abstimmung über die beiden Beschlüsse zügig abgearbeitet wurde, merkte ein Bürger in der anschließenden Fragestunde Kritik an. „Walldürn ist spitze“, betonte er. „Den höchsten Satz haben Sie beschlossen“, ergänzte er und machte damit deutlich, dass er die Spitze der Hebesätze in seiner Anmerkung ansprach. „Dass man so hochsteigt, das habe ich nicht gedacht“, gab er seinen Unmut preis.

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Bürgermeister Meikel Dörr fasste zusammen, dass die Änderungen vor allem darauf zurückzuführen sind, dass „nicht mehr relevant ist, was auf dem Grundstück steht“. Nach der neuen Bemessungsgrundlage sei entscheiden, wie viel der Quadratmeter wert ist. Aufgrund der Komplexität der Grundsteuer wolle die Stadtverwaltung in den kommenden Tagen eine Rubrik auf der Internetseite freischalten, die sich der Grundsteuer widmet und diese vereinfacht erklärt, informierte der Bürgermeister.

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