Eigentümer unbebauter Baugrundstücke zahlen künftig deutlich mehr Grundsteuer. Dafür wird es für Gewerbetreibende günstiger. Bürgermeister Thomas Ludwig und Beigeordneter Benjamin Laber informierten über Änderungen.
Buchen/Seckach. Anfang Januar werden die Kommunen die neuen Grundsteuerbescheide an die Immobilieneigentümer schicken. Für etwa die Hälfte der Steuerpflichtigen wird es teurer werden. Das stellten Thomas Ludwig, Kreisvorsitzender des Gemeindetags und Bürgermeister von Seckach, und Benjamin Laber, Beigeordneter von Buchen, bei einem Pressegespräch fest. „Wir befürchten einen Riesenwirbel“, sagte Ludwig, „Man sollte nicht den Überbringer der Nachricht erschießen“, ergänzte Laber.
Beschwerden befürchtet
Die Telefone in den Rathäusern könnten nicht zur Ruhe kommen, weil empörte Bürger sich über höhere Steuern beschweren wollen. „Die Leute meinen den Hund, aber sie schlagen den Schwanz“, sagte Ludwig. Denn die Verwaltungen der Städte und Gemeinde führen nur aus, was Land und Bund beschlossen haben. Demzufolge könnten Bürger auch nicht juristisch gegen die Grundsteuerbescheide vorgehen. Sie hätten bereits früher Einspruch einlegen müssen, zum Beispiel, als ihnen der vom Gutachterausschuss ermittelte Grundstückswert mitgeteilt wurde. Bei der Berechnung der Grundsteuer ist es seit 2025 unerheblich, was für ein Gebäude auf dem Grundstück steht. Es wird lediglich zwischen land- und forstwirtschaftlich genutzten (Grundsteuer A) und zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken, sofern sie nicht unter Grundsteuer A fallen (Grundsteuer B) unterschieden. Für die Höhe der Grundsteuer ist allein die Größe und Lage eines Grundstücks sowie die Art seiner Nutzung entscheidend. Bei bebauten Wohngrundstücken wird ein Abschlag von 30 Prozent vorgenommen. Da die Eigentümer von gewerblich genutzten Grundstücken bei der Grundsteuer entlastet werden sollen, muss das Gesamtsteueraufkommen für Wohngrundstücke steigen. „Es gilt zwar, dass die neue Grundsteuer aufkommensneutral sein sollte“, erläuterte Ludwig. „Das betrifft aber nur die Gesamtsumme der Steuereinnahmen, nicht den einzelnen Steuerpflichtigen.“ Für die Kommunen sei die Grundsteuer die wichtigste Einnahmequelle. Das Geld würde verwendet, um die Infrastruktur in den Kommunen instandzuhalten. Für Benjamin Laber ist die neue Grundsteuer kein „Hokuspokus“. Es sei alles nachvollziehbar. Im Stadtgebiet von Buchen habe man 8668 Objekte erfasst. Er werde dem Gemeinderat vorschlagen, den Hebesatz für die Grundsteuer B von 390 auf 460 Prozent zu erhöhen. Einen entsprechenden Beschluss müsse der Gemeinderat bei seiner Sitzung im Dezember fassen.
Die Grundsteuerreform bringe mit sich, dass man die Hebesätze der Gemeinden nicht miteinander vergleichen könne. Denn in ländlichen Kommunen seien diese in der Regel höher, weil die Grundstücke über einen geringeren Wert verfügen. In Ballungsräumen reichten dagegen niedrigere Hebesätze aus, um die Aufkommensneutralität zu erreichen. „80 Prozent der Kommunen können ihren Hebesatz senken“, stellte Ludwig fest. Im Neckar-Odenwald-Kreis sei das nur in Randgebieten der Fall, die sich in der Nähe von Heidelberg oder Heilbronn befänden. Das liege am Siedlungsdruck aus den Oberzentren.
Unterschiede bei Bodenwerten
Das kann man mit einem „Transparenzregister“ feststellen, das auf der Internetseite des Finanzministeriums des Landes hinterlegt ist. Dieses ermittelt Hebesätze für einzelne Kommunen im Land. Demnach müsste zum Beispiel der Hebesatz für die Grundsteuer B in Heidelberg zwischen 164 und 182 liegen, in Buchen zwischen 429 und 475, in Walldürn zwischen 478 und 528 und in Osterburken zwischen 631 und 697. Die Unterschiede in den Hebesätzen liegen nach den Worten von Ludwig „in den krassen unterschiedlichen Entwicklungen bei den Bodenwerten“.
Dass die Grundsteuer für Wohngrundstücke steige, ist nach den Worten von Ludwig politisch gewollt. „Vor allem für unbebaute Baugrundstücke wird es erheblich teurer“, stellte der Bürgermeister fest. „Denn Baulücken sollen auf den Wohnungsmarkt kommen.“ Seine Gemeinde werde deshalb im kommenden Jahr die Eigentümer solcher Grundstücke anschreiben mit dem Ziel, dass diese die Flächen zum Kauf anböten. Grundsätzlich halten Laber und Ludwig das neue Grundsteuersystem für vertretbar. „Weil das alte System falsch war, muss das neue anders sein“, sagte Laber.
Grundsteuer in Buchen
Beigeordneter und Kämmerer Benjamin Laber über die Auswirkungen der neuen Grundstücke auf Immobilieneigentümer:
Bisheriges Grundsteueraufkommen: 115 000 Euro für Grundsteuer A, 2 647 000 für Grundsteuer B.
Bisherige Hebesätze: Grundsteuer A: 340 Prozent, Grundsteuer B: 390 Prozent.
Geplante Hebesätze: Grundsteuer A: 390 Prozent, Grundsteuer B: 460 Prozent.
Rund 48 Prozent der Steuerpflichtigen werden künftig weniger als bisher bezahlen.
Bebaute Grundstücke in Neubaugebieten: wenig Änderung.
Bebaute Grundstücke im Altbestand: Grundstücke mit Häusern aus den 50er bis 70er Jahren und großen Flächen werden erheblich teurer, bei Flächen unter sechs Ar deutlich günstiger.
Baureife, unbebaute Grundstücke werden erheblich teurer.
Geschäftsgrundstücke werden erheblich günstiger.
Bebaute Grundstücke allgemein werden oft günstiger. mb
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