Walldürn. Der Punkt „Freiwillige Zuwendungen an Verbände und Vereine „ bildete den Schwerpunkt der Sitzung des Finanzausschusses am Mittwochabend im „Haus der offenen Tür“ unter dem Vorsitz von Bürgermeister Meikel Dörr.
Die Mitglieder des Finanzausschuss beschlossen einstimmig, den Verein „Walldürn Gemeinsam“ in das Verzeichnis der förderfähigen Vereine rückwirkend zum 1. Januar aufzunehmen.
Ebenfalls einstimmig beschlossen die Mitglieder unter dem Tagesordnungspunkt 1.2 für Vereine für im Jahr 2023 fertiggestellte Investitionsmaßnahmen einen Zuschuss. Geld gab es für die Schützengilde Walldürn für die Erneuerung der Schießanlage einschließlich der Renovierung des Schießraumes und den TC Walldürn für die Sanierung zweier neuer Fenster.
Weiter beschloss der Finanzausschuss, die Richtlinie zur Vereinsförderung der Stadt für Investitionen oder Beschaffungen neu anzupassen. So sind künftig die Bestandserhebungsbögen bis zum 31. Januar (statt bisher zum 31. März) bei der Stadt vorzulegen und die und die Zuschüsse werden dann bereits bis zum 1. März ausbezahlt. Bei investiven Maßnahmen werden Eigenleistungen künftig mit 25 Euro pro Stunde (bisher 15 Euro) angerechnet.
Wie Sina Berberich bezüglich der Vereinsförderung sagte, seien der Stadt die aktuell anstehenden und fälligen Bestandserhebungsbögen mit Abgabeschluss 31. März von vielen Vereinen bisher noch nicht vorgelegt worden, was die Vereine unbedingt noch bis Ende des laufenden Monats März nachholen müssten, um in die Vereinsförderung mit aufgenommen werden zu können. ds
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