Höpfingen/Walldürn.. Der Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn (GVV) hat vier Blitzersäulen aufstellen lassen: eine in Hardheim, zwei in Höpfingen und eine in Rippberg. Jede Säule verfügt über zwei Einschübe für jeweils ein Verkehrsüberwachungssystem, auch „Blitzer“ genannt. Derzeit befindet sich in jeder Säule ein solches Gerät.
Gemeindeverwaltungsverband in Kürze
Die Mitarbeiter des Gemeindeverwaltungsverbands Hardheim-Walldürn (GVV) haben ein eigenes Dienstfahrzeug erhalten. Das teilte Verbandsvorsitzender Meikel Dörr mit. Bisher hatte man ein Auto der Stadt Walldürn mitbenutzt. Da das nicht mehr möglich war, kaufte der Verband einen gebrauchten Opel Astra für 12 000 Euro von der Firma Karic-Automobile in Mosbach. Dörr hatte den Kauf in einer Eilentscheidung beschlossen. Die Verbandsversammlung genehmigte diesen im Nachhinein.
Die Verbandsversammlung beauftragte den Architekten Seehrich aus Binau damit, die Aufgaben eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators auf Baustellen zu übernehmen. Er erhält dafür ein Honorar von rund 11 500 Euro.
Im dritten Abschnitt des Verbandsindustrieparks soll eine Entwässerung mit Trennsystem eingerichtet werden. Die Verbandsversammlung vergab die Arbeiten dafür mit einem Volumen von rund 3,2 Millionen Euro einstimmig an die Firma Konrad-Bau aus Gerlachsheim. mb
Wie GVV-Geschäftsführer Roland Frank bei der Verbandsversammlung am Donnerstagabend im Rathaus in Höpfingen erläuterte, seien die Anlagen teilweise so veraltet, dass sie nicht mehr repariert oder gewartet werden könnten. Mit der Anschaffung eines neuen Geräts will man vermeiden, dass zeitweise nur drei Blitzer im Einsatz wären, sollte ein Gerät ausfallen. Denn dies würde zu Einnahmenverlusten führen. Die Versammlung beschloss einstimmig, ein Messsystem der Marke „PoliScan FM!“ für rund 56 000 Euro von der Firma „ERA“ anzuschaffen. Solange die vier Altgeräte noch funktionieren, könnte man also fünf Geräte gleichzeitig zur Verkehrsüberwachung einsetzen. „Das Gerät dürfte sich in zwei bis drei Jahren amortisiert haben“, stellte Frank in Aussicht.
Fernwartungssystem geplant
Außerdem werde man in ein Fernwartungssystem für die Blitzersäulen investieren. „Die Wartung geht dann schneller, und wir haben kaum Ausfallzeiten“, erläuterte Frank. Auch das werde zu höheren Einnahmen führen. Im vergangenen Jahr erzielte der GVV mit seinen vier Blitzersäulen und vier Kameras einen Erlös von rund 312 000 Euro.
Auf höhere Gebühren werden sich all diejenigen einstellen müssen, die Genehmigungen oder andere behördliche Maßnahmen des GVV in seiner Funktion als „Untere Baurechtsbehörde“ oder als „Untere Verwaltungsbehörde“ in Anspruch nehmen. „Die Erhöhung ist überfällig“, stellte Timm Schmiedel, stellvertretender GVV-Geschäftsführer, fest. Denn zum bisher letzten Mal habe man die Gebühren 2017 angehoben. Künftig liegt der Gebührenkalkulation ein vom Finanzministerium angesetzter Stundenlohn von 77 Euro statt bisher von 63 Euro zugrunde.
Martin Meidel, Gemeinderat aus Walldürn und Mitglied der Versammlung, hat sich als leidenschaftlicher Jäger die Gebühr für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte angeschaut und diese mit der des Landkreises verglichen. Beim GVV zahlt man künftig für diese Tätigkeit 96,25 Euro, beim Neckar-Odenwald-Kreis dagegen nur 82 Euro. Er kritisierte, dass man beim GVV für dieselbe Dienstleistung mehr bezahlen müsse. Bisher seien die Gebühren im Verband günstiger gewesen.
Höhere Stundensätze
Timm Schmiedel erklärte die Differenz damit, dass das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft von Baden-Württemberg mit Wirkung zum 1. Januar die Stundensätze für Verwaltungsaufgaben erhöht habe. Der Neckar-Odenwald-Kreis habe seine Gebührensatzung noch im alten Jahr angepasst, als noch die niedrigeren Werte galten. Schmiedel ist überzeugt davon, dass sich das mit der nächsten Gebührenanpassung beim Landkreis ändern werde.
Außerdem änderte das Gremium einstimmig die Verbandssatzung. Demnach darf der Verbandsvorsitzende über die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenstände bis zu einer Höhe von 25 000 Euro entscheiden. Der bisherige Grenzwert lag bei 6000 Euro. Damit ist der Betrag genauso hoch wie der, der für die Bürgermeister der Mitgliedskommunen gilt.
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