Kitas

Wolfgang Reinhart nimmt Stellung zu Kitas in Baden-Württemberg

Landtagsvizepräsident Professor Dr. Wolfgang Reinhart nahm gegenüber den FN Stellung zu den von Heidi Stumpf angesprochenen Bedingungen und Problemen in den baden-württembergischen Kitas.

Von 
sk
Lesedauer: 
Wolfgang Reinhart mit seinem neuen Buch „Ich bleib’ dann mal da“. © Sabine Holroyd

Tauberbischofsheim. Wolfgang Reinhart sagte:  „Ich sehe diese Herausforderungen ebenfalls mit großer Sorge und teile die Problemanalyse in vollem Umfang.“

Reinhart (Bild) meinte weiter: „Gerade im Kindergarten- und Vorschulalter erfolgen wichtige Weichenstellungen, die einen Menschen prägen. Gute Betreuungs- und Bildungsmöglichkeiten im frühkindlichen Bereich braucht es deshalb nicht nur für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sondern sie sind auch ein wichtiger Baustein im Leben. Dies habe ich auch kürzlich in der Tauberbischofsheimer Fachschule für Sozialpädagogik der Euro-Akademie im Austausch mit rund 90 hochmotivierten angehenden Erziehern hervorgehoben.“

Die Hoheit für Personal- und Organisationsfragen im Bereich der Kinderbetreuung obliege den Trägern, wobei das Land die Kinderbetreuung durch Personalkostenzuschüsse begleite. In den letzten Dekaden seien diese Zuschüsse im Bereich „U3“ seit 2010 nahezu verzehnfacht und im Bereich „Ü3“ verdoppelt worden, sagte er.

Mehr zum Thema

Kindertagesstätten

Tauberbischofsheimer Kita-Leiterin: Erzieher werden kaputtgemacht

Veröffentlicht
Von
Sabine Holroyd
Mehr erfahren
Vorstandssitzung

Förderer fordern Erhalt der Wertheimer Rotkreuzklinik

Veröffentlicht
Von
Redaktion
Mehr erfahren

Die jetzige Novellierung des Kitagesetzes mit dem Erprobungsparagrafen solle lediglich mehr Freiheit für die Träger in mehr eigene Verantwortung übertragen, wonach künftig mit eigenen Konzepten vor Ort von Zwangsvorgaben abgewichen werden dürfe. Die Neuregelung entspreche damit gerade den Freiheitswünschen der Kommunen. Im Kern bleibe es wie bisher bei der Verantwortung und Hoheit der Träger, für die regulatorische Vorgaben reduziert werden, um mit deutlich mehr Flexibilität neue Konzepte erproben und so wertvolle Personalressourcen schonen zu können – „auch etwa im Hinblick auf den vom Bund vorgegebenen Rechtsanspruch oder die kritikwürdige Migrationspolitik der Berliner Politik“. Der Erprobungsparagraf sei eine „reine Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten und -spielräume und begründe per se keine zusätzlichen Verpflichtungen für die Träger“. Die Neuregelung sei „konsequent schlank gehalten“, weil damit keine zusätzliche Bürokratie aufgebaut, sondern den Entscheidungsträgern vor Ort Vertrauen und Flexibilität auf ihren Wunsch hin gegeben werden soll. An den hohen Standards des SGB VIII ändere sich nichts.

Reinhart: „Die Anliegen der Erzieher sowie der Kinder der Kitas liegen mir sehr am Herzen. Deshalb hat der Landtag in der Sitzung am 29. November auch das Gesetz über die Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung beschlossen, mit dem vom Land für die Schaffung weiterer Kitaplätze Finanzhilfen in Höhe von 105 Millionen Euro bereitgestellt werden.“ sk

Copyright © 2025 Fränkische Nachrichten