Auch im dritten Anlauf hat ein Gericht die Klage einer Anwohnerin abgewiesen, die unterbinden wollte, dass der Turm der Tauberbischofsheimer Stadtkirche St. Martin nachts weiterhin angestrahlt wird. Nachdem zuvor bereits das Landgericht Mosbach und das Oberlandesgericht Karlsruhe die Klage abgewiesen hatten, gab nun auch das Stuttgarter Verwaltungsgericht der Stadt Tauberbischofsheim Recht.
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