Tauberbischofsheim. In diesem Jahr feiert das Tauberbischofsheimer Altstadtfest seinen 48. Geburtstag. Für die Sicherheit der Gäste und Veranstalter gibt es die Polizeiverordnung, die von Freitag, 5. Juli, 18 Uhr, bis Sonntag, 7. Juli, 24 Uhr gilt.
Erstmals in schriftlicher Form
Darüber hinaus wurde das erforderliche Sicherheitskonzept erstmals gemeinsam von der Stadt, der Polizei, der Feuerwehr, dem DRK sowie dem Verein zur Förderung des Altstadtfests schriftlich fixiert.
Die FN führen hier die wichtigsten Punkte aus beiden Schriftstücken auf.
Im Paragraf 4 der Polizeiverordnung geht es um die Verbote. Es ist zum Beispiel untersagt, Gegenstände aus zerbrechlichem, splitterndem oder hartem Material wie Flaschen, Dosen, Krüge oder Becher mit aufs Altstadt zu nehmen. Ebenfalls ist es verboten, „Gegenstände oder Stoffe, die objektiv gefährlich sind oder die zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind, dabeizuhaben, zu benutzen, zur Verwendung bereitzuhalten oder zu verteilen“.
Es ist außerdem nicht erlaubt, alkoholische Getränke mit sich zu führen, „wenn aufgrund der konkreten Umstände die Absicht erkennbar ist, diese im Geltungsbereich dieser Verordnung konsumieren zu wollen, und alkoholische Getränke auf öffentlich zugänglichen Flächen zu konsumieren“.
Nicht dazu zählen die alkoholischen Getränke, „die an einem örtlichen Ausschank beziehungsweise Verkaufsstand, der über eine gaststättenrechtliche Erlaubnis verfügt oder auf ausdrückliche Erlaubnis der Stadt während des Altstadtfestes tätig wird, erworben wurden.“
Zudem sind Polizei und Ordnungsdienste berechtigt, zum Beispiel „Rucksäcke und Taschen zu kontrollieren und verbotenerweise mitgeführte Gegenstände zu beschlagnahmen. Die Verantwortlichen dürfen aus einem bestimmten Bereich oder dem gesamten Geltungsbereich der Polizeiverordnung verwiesen werden“.
Platzverweise möglich
Bei einer Verweigerung bei der Kontrolle können die Polizei und der Ordnungsdienst Platzverweise aussprechen. Weiter heißt es darin: „Werden im Geltungsbereich dieser Verordnung Personen angetroffen, die alkoholisiert sind oder unter Einfluss von anderen, die freie Willensbestimmung beeinträchtigenden Mitteln stehen, können sie aus diesem Bereich verwiesen werden.“
Auch „Wildpinkeln“ ist übrigens nicht erlaubt – genauswenig wie der Konsum von Cannabis.
Unter dem Motto „Feiern ja, Randale nein“ setzen die Veranstalter laut einer Pressemitteilung der Stadt „auf Einsicht und gegenseitige Rücksichtnahme der Festbesucher“.
Im Sicherheitskonzept sind die Zuständigkeiten und weitere Regelungen festgelegt. Wie bereits berichtet, ist das jeweilige Musik-Ende in den Nächten von Freitag auf Samstag sowie Samstag auf Sonntag bis längstens 1 Uhr, am Sonntag bis 24 Uhr festgelegt. Der Ausschank-Schluss wurde für alle in der Altstadt ansässigen gastronomischen Betriebe auf 22 Uhr, für alle auf dem Altstadtfest tätigen Vereine auf 1.15 Uhr festgelegt. Veranstaltungsschluss ist 1.30 Uhr.
Die Stände der Vereine, so ist im Siko weiter festgelegt, müssen so angeordnet sein, „dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind“. In diesem Zusammenhang sind die Vereine auch angehalten, ihre Betriebsvorschriften zu befolgen und eine unmittelbare Gefährdung durch heiße Geräte zu verhindern. Feuerlöscher sind Pflicht. Eine Prüfung der zuständigen Behörde und der Feuerwehr wird beim Aufbau der Stände am 5. Juli stattfinden.
Die Toiletten-Standorte
Auch die Lage der Toiletten ist im Sicherheitskonzept festgelegt. Sie befinden sich am Sonnenplatz und am Schlossplatz (beide rollstuhlgerecht), am Zentralen Omnibusbahnhof, an der Ringstraße, im Klosterhof (ebenfalls rollstuhlgerecht) sowie am Wörtplatz. Des weiteren ist hinter dem Rathaus ein behindertengerechtes WC vorhanden.
Gerald Olma, Erster Polizeihauptkommissar vom Tauberbischofsheimer Polizeirevier, begrüßte das erstmals schriftlich verfasste Sicherheitskonzept gegenüber den FN sehr und sagte: „Aus polizeilicher Sicht ist es „absolut notwendig und sinnvoll.“
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