Tauberbischofsheim. Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis reagierte wie auch beim vergangenen Fall mit scharfer Kritik. Pressesprecher Markus Moll antwortete den FN auf Nachfrage: „Für solche illegalen Sperrmüll-Ablagerungen haben wir kein Verständnis, da jeder Haushalt zweimal im Jahr eine Sperrmüllabfuhr an der Haustüre anfordern kann. Niemand muss also Sperrmüll an einem öffentlichen Container abladen und damit auch noch eine Ordnungswidrigkeit begehen sowie der Allgemeinheit die Kosten für den Abtransport anlasten.“
Der Sperrmüll-Abholservice sei in der Müllgebühr enthalten, die jeder Haushalt ohnehin bezahlen muss. Für die Anforderung können die beiden Sperrmüllkarten verwendet werden, die jeder Haushalt mit dem Abfallkalender zugesandt bekommt. Unter ww.main-tauber-kreis.de/sperrmuell-anmelden gibt es auch ein Onlineformular. Abfallrechtliche Verstöße können per E-Mail an umweltschutzamt@main-tauber-kreis.de an das Landratsamt gemeldet werden, alternativ auch unter Telefon 09341/825776. Die Bußgelder liegen bei „normalem“ (Haus-)Müll je nach Gewicht zwischen 50 und 800 Euro, der Bußgeldrahmen für illegale Abfallablagerungen beträgt bis zu 100 000 Euro je nach Material und Menge.
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