Tauberbischofsheim. Eine Impfingerin hatte mit ihrer Klage Einspruch gegen die Gemeinderatswahl in der Kreisstadt am 26. Mai 2019 eingelegt und verlangt, diese für ungültig zu erklären. Die Rechtsaufsicht des Main-Tauber-Kreises hatte das zurückgewiesen, woraufhin die Bürgerin beim Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart Klage gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt, einreichte. Gegen das Urteil des VG Stuttgart haben Landkreis und Stadt Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim eingelegt, der das Urteil bestätigte und eine Revision ausschloss. Da Stadt und Landkreis auf eine Beschwerde verzichtet haben, ist das Urteil nun rechtskräftig.
Für das Landratsamt bedeutet das, so Michael Haas, Leiter des Kommunal- und Rechtsamts bei der Landkreisverwaltung: „Wir werden die Wahl für ungültig erklären.“ Noch seien kleine Abstimmungen vonnöten, um rechtssicher zu handeln. In der 36. Kalenderwoche, am Montag, 5. September, soll das Schreiben aber der Stadt vorliegen.
Bereits in der nächsten regulären Sitzung am 28. September will der Gemeinderat die Hauptsatzung, in der die Sitzverteilung festgelegt ist, ändern. Das Gremium muss die im Urteil festgesetzte Repräsentation der Ortsteile gemäß ihrer Einwohnerzahl bei der unechten Teilortswahl berücksichtigen. Auch der Wahltermin soll in dieser Sitzung festgezurrt werden. Die Bürger können frühestens am 18. Dezember und spätestens am 23. April erneut zum Urnengang aufgefordert werden.
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