Tauberbischofsheim. Die „Soko Tierschutz“ ist mit ihrer Beschwerde gegen die Einstellung der Verfahren gegen drei Amtstierärzte in Zusammenhang mit dem Schlachthof-Skandal von 2018 gescheitert. Dies berichtete zunächst der SWR am Freitag unter Berufung auf einen Sprecher der Organisation.
Nachdem die Staatsanwaltschaft Mosbach im Frühjahr die Ermittlungen mit der Begründung einstellte, die drei Veterinäre hätten zwar „eine Pflicht zum Einschreiten gegen die Verstöße am Schlachthof gehabt, jedoch nicht über ein entsprechendes verwaltungsrechtliches Instrumentarium verfügt“, legte die „Soko Tierschutz“ Beschwerde ein.
Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe habe diese nun abgeschmettert, so die Tierschützer. Es gebe formale Gründe: Die „Soko Tierschutz“ sei zu der Beschwerde nicht berechtigt gewesen.
Die Aktivisten hatten den Schlachthof-Skandal 2018 überhaupt erst öffentlich gemacht. Sie hatten heimlich Videoaufnahmen von den Zuständen in dem Betrieb erstellt. Die Filmaufnahmen zeigten unter anderem, wie Rinder ohne ausreichende Betäubung geschlachtet wurden.
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