Gemeindeverwaltungsverband Osterburken

Pläne zum Landeplatz vorgestellt

Zielabweichungsplanverfahren soll parallel zum Flächennutzungsplanverfahren beantragt werden

Von 
Christian Göckel
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Der geplante Luftrettungsstandort nahe Merchingen war Thema bei der Sitzung der Verbandsversammlung in Erlenbach. © DRF Luftrettung/dpa

Erlenbach. Ein volles Programm gab es bei der öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Osterburken (GVV) am Mittwoch im Bürgerzentrum Erlenbach. Der Vorsitzende der Verbandsversammlung, Osterburkens Bürgermeister Jürgen Galm, leitete in die rund dreistündige Sitzung ein. Kernpunkt war eine Teiländerung der ersten Fortschreibung des Flächennutzungsplans zum geplanten „Luftrettungsstandort“ im Stadtteil Merchingen im Parallelverfahren. Bei einer Studie des Landes Baden-Württemberg 2021 war festgestellt worden, dass im Großraum Osterburken noch Gebiete vorhanden sind, die von einem Rettungshubschrauber nicht innerhalb der gesetzlich vorgegebenen zeitlichen Frist zu erreichen sind. Aufgrund dessen soll in diesem Bereich ein weiterer Rettungshubschrauber stationiert werden (wir berichteten).

So soll der Landeplatz aussehen

Eine Machbarkeitsstudie des „IB Weigert – Ingenieurbüros für Flugplätze und Hubschrauberlandeplätze“ im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe kam zu dem Ergebnis, dass ein Standort einen Kilometer nordwestlich von Merchingen, nahe der A 81 am besten geeignet sei. Dieser werde eine Größe von rund 1,5 Hektar haben. Davon umfasst der geplante Hubschrauberlandeplatz rund 1,47 Hektar. Vorgesehen sind ein Landeplatz mit Sicherheitsstreifen, zwei Standplätze für Rettungshubschrauber sowie ein Gebäude mit Hangar und Betriebsräumen für das Personal. Weiterhin sind noch eine Betankungsanlage, allgemeine Flugbetriebsflächen sowie Parkplätze im Plangebiet zu berücksichtigen. Der Bereich wird aktuell überwiegend als Ackerfläche beziehungsweise Grünfläche landwirtschaftlich genutzt.

Bei der Planung seien raumordnerische Vorgaben, sowie der Naturschutz, die Sicherung der Biodiversität, der Landschaftspflege, der Kulturlandschaftsschutz und weitere Aspekte zu beachten, so Verbandspräsident Galm. Zur Ermittlung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen wird eine Umweltprüfung durchgeführt werden. Das Flächennutzungsplanverfahren soll bis Anfang 2025 abgeschlossen werden.

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Der Zeitplan wird von ifk-Ingenieure aus Mosbach aufgestellt. Momentan sei die äußere Erschließung (Strom, Wasser, Abwasser) detailliert zu klären, die schnellstmöglich erfolgen solle. Vorgesehen sei zunächst nur die Flächensicherung mittels eines schlanken Verfahrens. Dennoch sollen die Öffentlichkeit und die sonstigen Träger öffentlicher Belange frühestmöglich beteiligt werden, zumal der Landkreis Neckar-Odenwald dem veränderten Flächennutzungsplan zustimmen muss. Da die Planungen den Zielen des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar widersprechen, wird durch die Stadt Ravenstein ein Zielabweichungsverfahren parallel zum Flächennutzungsplanverfahren beim Regierungspräsidium in Karlsruhe beantragt werden. Die Grundsatzbeschlüsse des GVV bezüglich der Aufstellung und des verfahrenstechnischen Vorgehens erfolgten einstimmig.

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