Ravenstein. Bereits seit vier Jahren befasst sich der Gemeinderat mit der geplanten Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes „Rot II“ im Stadtteil Erlenbach. Jetzt machte der Gemeinderat in seiner ersten regulären Sitzung am Donnerstagabend im Gemeinschaftshaus „einen Knopf“ an das nun abgeschlossene Planungsverfahren und beschloss für die Umsetzung die notwendige Satzung, damit mit dem Bau begonnen werden kann.
Bürgermeister Ralf Killian begrüßte zum Punkt Bebauungsplan „Rot II“ in Erlenbach Melanie Cunningham vom planenden Büro IFK-Ingenieure aus Mosbach, die in ihren Ausführungen nochmals auf die Ziele und Zwecke der Planung, den Verfahrensstand und das Ergebnis der Offenlegung einging und die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der „zweiten“ Beteiligungsrunde erläuterte. Wie sie sagte, ist im dortigen Gewerbegebiet noch die einzige Fläche der Stadt Ravenstein zur Ansiedlung von Gewerbetreibenden vorhanden. Diese Fläche ist nun nahezu vollständig bebaut. Aus diesem Grund möchte die Stadt Ravenstein eine Erweiterung dieses Gewerbegebietes für die langfristige Deckung des örtlichen Bedarfs verwirklichen. Durch die Aufstellung des erforderlichen Bebauungsplans soll hier ein Gewerbegebiet geschaffen werden, um den konkreten Bedarf örtlicher Betriebe und Unternehmen nach Gewerbeflächen zukünftig zu decken. Er dient auch der Standortsicherung und der Weiterentwicklung der örtlichen Gewerbebetriebe und somit dem Erhalt und dem Ausbau wohnortnaher Arbeitsplätze.
Während der Beteiligung der Bürger wurden keine Änderungen oder Bedenken der Öffentlichkeit angemeldet. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der 24 angehörten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden Änderungen und Ergänzungen vorgenommen, die von Melanie Cunningham erläutert wurden. Der zeichnerische und textliche Teil der Planunterlagen sowie die Begrünung wurden in einigen Punkten redaktionell geändert und klarstellend ergänzt , wie die Ergänzung des Hinweises der Altlasten und zum Bodenschutz durch das Landratsamt und die Aufnahme eines Hinweises zur Denkmalpflege und redaktionelle Anpassungen in allen Planunterlagen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, nach einer Nachfrage zu den dort vorhandenen zwei Feldlerchen, dass für diese eine Ausgleichsfläche geschaffen werden soll, die Behandlung und Abwägung der während der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechend dem Behandlungsvorschlag des Ingenieurbüros IFK Ingenieure. Zudem beschloss er den Bebauungsplan „Rot II“ und den Erlass örtlicher Bauvorschriften für dieses Plangebiet als Satzung. Nach vier Jahren Beratungszeit kann jetzt gebaut werden.
Weiterhin befasste sich der Gemeinderat mit dem vorgelegten Bauantrag zum Abbruch einer Scheune mit Stall und Um- und Anbau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück Nr. 670 auf Gemarkung Oberwittstadt. Wie Bauamtsleiterin Sarah Müller erläuterte, befindet sich das Bauvorhaben nicht in einem Bebauungsplangebiet. Durch den Bau darf das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden. Der Ortschaftsrat Oberwittstadt hat dem Bauvorhaben, wie Ortsvorsteher Erhard Walz sagte, zugestimmt. Er freue sich zudem, dass eine junge Familie aus dem Stadtteil eine solch große Baumaßnahme angeht. Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
In den einzelnen Stadtteilen sind einige Einlaufrinnen und Einläufe vorhanden, die sich im Laufe der Zeit mit Laub, Erd- und Geröllmaterial zusetzen. Diese Einläufe, so Bürgermeister Killian, werden im Zusammenhang mit Einsätzen oft von der örtlichen Feuerwehr gereinigt. Killian schlug dem Gemeinderat vor, dass für die Reinigung die Feuerwehren zukünftig einen pauschalen Ansatz von 15 Euro je gereinigtem Einlauf oder Rinne auf Antrag erhalten sollen. Wie der Bürgermeister sagte, habe die Umsetzung dieses Themas etwas „länger“ gedauert, wurde aber jetzt mit der Freiwilligen Feuerwehr „unkompliziert“ geregelt, wofür er den Feuerwehrkameraden der Stadt dankte. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag einstimmig zu.
Neben dem geplanten Feuerwehrgerätehaus soll der bestehende Schafstall zu einem Bauhof mit Werkstatt, Fahrzeughalle und Sozialräumen ausgebaut werden. Wie Bauamtsleiterin Sarah Müller dem Gemeinderat berichtete, wird der Bauantrag aktuell vom Ingenieurbüro Jouaux vorbereitet und kann in den kommenden Wochen eingereicht werden. Für den Bauantrag ist auch ein Brandschutzkonzept nötig. Beauftragt wurde hier das Büro FachWert Ingenieure GmbH aus Bad Dürrheim und für die Vorstatik der Tragwerksplanung wurde das Büro Baustatik Gölz – Ingenieure aus Bad Mergentheim vom Ingenieurteam Jouaux vorgeschlagen. Das vorliegende vom Dezember noch aktuelle Angebot beläuft sich auf netto 43.300 Euro. Im Haushalt 2025 stehen Mittel in Höhe von 400.000 Euro zur Verfügung. Der Gemeinderat vergab einstimmig den Auftrag für die statisch-konstruktive Planung an das Büro Baustatik Gölz.
Ein weiterer Punkt der Tagesordnung betraf erneut die Feuerwehr. Für die in Ravenstein vorhandenen Feuerwehrfahrzeuge (bis 7,5 t) kann eine Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 t erteilt werden, sagte Bürgermeister Killian beim nächsten Punkt. Die Fahrberechtigung kann auf Ebene der Organisation erfolgen. Für das LF-Kats (stationiert in Hüngheim) ist eine Fahrerlaubnis für Lkw (C1/C1E) erforderlich. Auf freiwilliger Basis haben bisher drei Kameraden den Führerschein privat gemacht und auch bezahlt. Es liegen insgesamt drei Anträge auf Bezuschussung der Führerscheine durch die Stadt Ravenstein vor. In einer Gesamtausschusssitzung der Feuerwehr Ravenstein am 27. August, so Bürgermeister Killian weiter, wurde das Thema angesprochen und festgelegt: Vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates soll zukünftig bei privat bezahlten Fahrerlaubnissen ein Zuschuss von einmalig 500 Euro gewährt werden. Voraussetzungen sind aber, dass der Antragsteller die Maschinistenausbildung erfolgreich ablegte und der Abteilungskommandant dem Zuschuss für den Antragsteller zustimmt. Der Gemeinderat stimmte zu und beschloss, dass der Zuschuss auch für die bereits vorliegenden Anträge ausgezahlt werden soll.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2024 die Satzung über die Nutzung der Schulkindbetreuung, in der unter anderem die Benutzungsgebühren festgelegt werden, beschlossen, sagte Kämmerin Malin Bannert bei der Vorstellung des Tagesordnungspunktes „Anpassung der Benutzungsgebühren der Schulkindbetreuung“. Aufgrund der allgemeinen und im Wesentlichen der tariflichen Kostensteigerungen sollen diese Gebühren nun angepasst werden. In Anlehnung an die Anpassung der Kindergartenbetreuung schlägt die Verwaltung eine Erhöhung um 7,3 Prozent vor. Die neuen Gebühren sind wie folgt: Ein Betreuungstag pro Woche bisher elf Euro pro Monat, Erhöhung auf zwölf Euro. Zwei Betreuungstage pro Woche Erhöhung von 21 Euro auf nun 23 Euro. Drei Betreuungstage pro Woche von bisher 31 auf 33 Euro; vier Betreuungstage pro Woche, Erhöhung von 41 auf 44 Euro und fünf Betreuungstage pro Woche von 51 auf 55 Euro. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die „1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Nutzung der Schulkindbetreuung“ vom 17. Oktober 2024, die nun zum 1. Oktober 2025 in Kraft tritt. Bürgermeister Killian lobte die Einrichtung, die sehr gut angenommen wird. Derzeit nutzen mehr als 30 Kinder die angebotene Schulkindbetreuung. Diese erbrachte Leistung, so der Bürgermeister, sollte auch von den Eltern honoriert werden.
Unter dem Punkt „Verschiedenes“ informierte der Bürgermeister zum geplanten Glasfaserausbau in der Stadt. Vier Informationsveranstaltungen haben hierzu mit einer sehr guten Bürgerbeteiligung stattgefunden. Zwei finden noch am 23. September in Hüngheim und am 29. September in Merchingen statt. Auch hier bat der Bürgermeister um einen regen Besuch, denn es gebe viele Informationen zu diesem Thema. Ein „Dämmerrundgang“ soll mit dem Bürgermeister im Monat Oktober in allen Stadtteilen erfolgen. Die Bürger sind zur Teilnahme willkommen. Nach dem Rundgang findet ein „Dämmerschoppen“ statt, bei dem die Bürger ihre Fragen an das Gemeindeoberhaupt stellen können.
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