Osterburken. Der Osterburkener Gemeinderat beschäftigte sich am Montag in seiner Sitzung nicht nur mit dem Waldwirtschaftsplan für 2025 und dem neuen Standort der Mediathek (wir berichteten). Auch weitere Punkte standen auf der Tagesordnung:
Grund- und Gewerbesteuer: Der Gemeinderat beschloss die neue Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Stadt Osterburken einstimmig. Diese soll ab 1. Januar 2025 gelten. Für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) wurde der Hebesatz auf 330 vom Hundert festgesetzt, die Grundsteuer B (Grundstücke) auf 670 vom Hundert. Auf die Einführung der Grundsteuer C (unbebaute Grundstücke) wurde auf Grund der Komplexität zunächst verzichtet. Die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 365 vom Hundert.
Der Grundsteuerwert richtet sich ab 2025 nicht mehr nach dem Wert des darauf befindlichen Gebäudes, sondern nach dem Bodenwert. Zu den bisherigen Unterteilungsmöglichkeiten, der Grundsteuer A und B, können Gemeinden künftig auch nach unbebauten, aber baureifen Grundstücken unterscheiden und die Grundsteuer C einführen. Mit der Grundsteuerreform ergeben sich neue Hebesätze, die die Gemeinde ermittelt hat.
Durch die Neuregelung könne es laut Bürgermeister Jürgen Galm zu Verschiebungen kommen. Kämmerer Horst Mechler erläuterte, dass der eine Haus- oder Grundstücksbesitzer künftig mehr Steuern bezahlen müsse, während ein anderer weniger aufzuwenden habe. „Beschwerden dürfen gerne ans Land gerichtet werden“, sagte Mechler. Denn die Stadt sei nicht zuständig.
Kindergarten „Leimengrube“: Der Bebauungsplan für den Kindergarten „Leimengrube“ in der Schlierstadter Straße steht und wurde zwischen dem 29. Januar und 1. März 2024 für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ausgelegt. In der Sitzung wurden nun die eingegangenen Stellungnahmen vorgestellt. So gab es unter anderem Anmerkungen zur Ergänzung eines Zu- und Ausfahrtsverbots, zum Vogel- und Insektenschutz (hier wurde eine insektenschonende Beleuchtung gefordert), zur Vergrämung von Zauneidechsen und zu Ausgleichsmaßnahmen für eine magere Flachlandmähwiese im nördlichen Teil des Plangebiets. Der Bebauungsplan soll entsprechend geändert werden. Der Gemeinderat stimmte diesem Entwurf einstimmig zu und gab diesen für zweite Offenlegung zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frei.
Beteiligung an der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW: Die Stadt Osterburken wird sich auch künftig an der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW beteiligen. Das beschloss der Gemeinderat einstimmig. 2020 hatte das Gremium eine mittelbare Beteiligung in Höhe von 1,8 Millionen Euro beschlossen. Die Rendite lag damals bei effektiven 2,97 Prozent. Bei einer Verlängerung werden ab 2025 bessere Konditionen geboten. Es sollen künftig Auszahlungen von 4,38 Prozent geboten werden. Nach Abzug von Steuern würden etwa 3,57 Prozent verbleiben. Das Gremium einigte sich darauf, die Beteiligung um 200 000 Euro auf zwei Millionen Euro zu erhöhen.
Wasserversorgung Bauland: Die Stadträte ermächtigten Bürgermeister Galm, in der Gesellschafterversammlung der Wasserversorgung Bauland GmbH am 5. Dezember, die Entlastung der Jahresrechnung 2023 zu erteilen und der Bestellung des Wirtschaftsprüfers 2024, dem Wirtschaftsplan 2025 sowie der Finanzplanung 2026 bis 2028 zuzustimmen. Rainer Schöll, Geschäftsführer der Wasserversorgung, stellte zuvor die Zahlen vor.
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