Osterburken. Der Gemeinderat befasste sich mit den Bebauungsplänen „Bofsheimer Weg III“ in der Kernstadt und „Hofacker II“ in Bofsheim. Den Bebauungsplan für das Kernstadtgebiet hatte man schon im Dezember nach dem beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13 a auf den Weg gebracht. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verstößt dieses Verfahren gegen EU-Recht und ist deshalb nicht rechtmäßig. Deshalb hob der Gemeinderat den 2019 gefassten Aufstellungsbeschluss auf und beschloss, das Regelverfahren anzuwenden.
49 neue Bauplätze in der Kernstadt
In der Sitzung stellten Vertreter des Ingenieurbüros die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange aus dem vereinfachten Verfahren vor. Deren Anliegen wollen sie in das neue Verfahren einarbeiten. Nach den aktuellen Plänen soll das Baugebiete über insgesamt 49 Bauplätze verfügen. Darauf sollen 22 Einfamilienhäuser, 14 Doppelhaushälften, zwei Mehrfamilienhäuser und 14 Reihen- sowie Leanhäuser entstehen. Insgesamt soll eine Fläche von rund 32 500 Hektar zu rund 73 Prozent überbaut werden.
Nach Angaben der Stadtverwaltung befinden sich derzeit nur zwei freie Bauplätze im Besitz der Stadt. Diese liegen im Baugebiet „Bofsheimer Weg II“. Allerdings hätten 46 Personen Interesse an Baupläzten angemeldet. Deshalb sollte man ein neues Baugebiet möglichst rasch realisieren.
Acht Bauplätze für Bofsheim
Außerdem soll Bofsheim acht neue Bauplätze erhalten. Nach den vorliegenden Plänen sollen Bauherren dort Häuser mit bis zu zwei Vollgeschossen errichten können. Mit dem Baugebiet „Hofacker II“ wolle man nicht nur dringend benötigte Bauplätze schaffen, sondern auch das Siedlungsgefüge an dieser Stelle arondieren.
Der Gemeinderat billigte den Vorentwurf und gab diesen für die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange frei.
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