Schrozberg

Teilortswahl bleibt Zankapfel

Wahlgemeinschaft akzeptiert Beschluss nicht

Von 
Birgit Trinkle
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Schrozberg. Wie’s ist mit der unechten Teilortswahl, ist’s nicht gerecht: Daran hat der Schrozberger Stadtrat Hans-Joachim Feuchter keinen Zweifel, und das kann er auch in Zahlen belegen. Nach der Kommunalreform in den 70er-Jahren sind den sechs Teilorten insgesamt zehn Sitze, dem Hauptort zwölf Sitze zugewiesen worden; damals, so Feuchter, war das in Ordnung.

„Mittlerweile haben sich die Einwohnerzahlen und ihr Verhältnis zueinander jedoch stark verändert.“ Würde man die Relation der Einwohner zur Sitzzahl etwa von Ettenhausen oder Schmalfelden auf den Hauptort anwenden, rechnet der Stadtrat aus Bovenzenweiler vor, ergäben sich für den Hauptort Sitzzahlen von 20 und mehr. Vereinfacht: Die Stimmenzahl, die jemandem im Teilort zum Sitz im Gremium verhilft, würde im Hauptort nicht annähernd ausreichen. Die Anfechtung der Tauberbischofsheimer Gemeinderatswahl hatte Erfolg, und darauf bezieht sich Feuchter. Seine Wahlgemeinschaft für Jedermann sowie die Verwaltung haben vorgeschlagen, nicht die unechte Teilortswahl abzuschaffen, sondern neue Wahlbezirke mit neuen garantierten Sitzzahlen einzurichten – einen Wahlbezirk für den Westen, einen für den Osten und einen im Hauptort. Wie berichtet, hatte der Gemeinderat beschlossen, die unechte Teilortswahl in ihrer bisherigen Form beizubehalten.

Damit will sich Feuchter nicht zufriedengeben. Er hat sich mit dem Anliegen, „den hiesigen Gemeinderat gegebenenfalls aufzufordern, gerechte und gerichtsfeste Verhältnisse beim Schrozberger Wahlverfahren herzustellen“ an die Kommunalaufsicht gewandt. Deren Leiter Steffen Baumgartner zitiert aus einem Urteil des VGH Mannheim, demzufolge eine Über- oder Unterrepräsentation einzelner Wohnbezirke allein noch kein Rechtsverstoß sei. Entscheiden sei, ob sich „die Unterschiede ermessensgerecht aus den örtlichen Verhältnissen rechtfertigen lassen“.

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Baumgartner verweist darauf, dass in der jüngsten Gemeinderatssitzung „lediglich ein bestimmter Änderungsantrag abgelehnt“ wurde. Diese Antwort aus dem Landratsamt nennt Feuchter nun unbefriedigend. Mit dem Vorschlag seiner Fraktion hätte man das Problem deutlich entschärfen können. „Ultima Ratio ist der Klageweg, den ich auf jeden Fall beschreiten werde, wenn keine Bewegung in den Sachverhalt kommt.“

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