Niederstetten. Neustart – so lautete die Forderung des Landratsamts Main-Tauber zum Wochenende: Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) sei zu akzeptieren und man solle „professionell zusammenarbeiten“.
Konkret heißt das erst einmal: Die vorläufige Dienstenthebung der Bürgermeisterin wird aufgehoben, nachdem das Landratsamt seine „Revisionsbeschwerde“ gegen das VGH-Urteil zurückzieht. Dann ist der Weg für die Rückkehr der umstrittenen Bürgermeisterin ins Niederstettener Rathaus wieder frei. Mehrere FN-Quellen sprechen vom Monatswechsel auf Februar. Theoretisch ist auch eine frühere Rückkehr denkbar, doch möglicherweise nimmt man im Landratsamt über Urlaubstage einen Dienstantritt am 1. Februar in den Blick.
Das Landratsamt in Tauberbischofsheim bestätigt das allerdings nicht und will „keine konkreten Aussagen zu einem Termin“ treffen, so Markus Moll, Pressesprecher des Landratsamts, am Montag. Man wolle allen Beteiligten einen „ruhigen Neustart“ ermöglichen und halte sich deshalb mit einer genauen Zeitangabe zurück.
Was passiert mit Simon Michler?
Fest steht in diesem Zusammenhang auch: Der aktuelle, vom Gemeinderat einstimmig gewählte Rathauschef Simon Michler ist ab dem Zeitpunkt der Naber-Rückkehr nicht mehr Amtsverweser, sondern nur noch Hauptamtsleiter. Auf diesen Posten war er Mitte 2022 vom Gemeinderat ebenfalls bestellt worden.
Die neue Sachlage hat Landrat Christoph Schauder am vergangenen Freitag öffentlich gemacht (die FN berichteten). Der Niederstettener Gemeinderat wird sich nach der Entscheidung in einer Sitzung am Dienstag ausführlich mit der Situation befassen.
Der dienstälteste Stadtrat Klaus Lahr machte in einem Telefonat am Montag deutlich, dass man in Niederstetten „vor einem Scherbenhaufen“ stehe. Das Landratsamt sei seit „zweidreiviertel Jahren“ über mutmaßliche Verfehlungen der Bürgermeisterin im Bilde. Er stelle die Frage, wer letztlich die Verantwortung für die Verzögerungen und die Schäden übernehme. Und: Was soll daraus entstehen? Klar ist für Klaus Lahr: Es sind Verfehlungen der Bürgermeisterin, die den Anfang aller Probleme markierten, deshalb Strafanzeigen, Disziplinarverfahren. Die Rechnung über 240 000 Euro wegen geplatzter Architektenverträge sei schon an Heike Naber weitergeleitet worden. Einschätzung von Lahr: Weitere „rechtliche Auseinandersetzungen sind vorprogrammiert.“
Der Niederstettener Gemeinderat hat der Bürgermeisterin schon Ende 2020 mit einer Rücktrittsforderung das Misstrauen ausgesprochen. Die bis heute andauernden juristischen und verwaltungsrechtlichen Verfahren werden nicht zur Befriedung der Gesamtsituation beitragen. Klaus Lahr fragt sich deshalb, wie man „da professionell zusammenarbeiten“ solle. Natürlich werde man das Gerichtsurteil akzeptieren, doch seitens des Landratsamts neues Vertrauen einzufordern sei „weltfremd“.
Rats-Treffen am Dienstag
Dennoch: Man werde sich am Dienstag zusammensetzen und „beratschlagen, wie wir uns positionieren werden“. Dann werde man als Bürgergremium wahrscheinlich eine gemeinsame Stellungnahme abgeben.
Mit deutlichen Fragezeichen versieht Lahr auch die jüngsten Aussagen von Landrat Schauder im Zusammenhang mit Alt-Landrat Reinhard Frank, unter dem die Suspendierung der Bürgermeisterin eingeleitet worden war. Schauder versuche, sich hinter Frank zu verstecken, doch „das macht keinen Sinn“. Er kritisiere die Kreisbehörde als Ganze: „Wir haben hier in Niederstetten ganz große Probleme, weil die Behörde nicht imstande war, Dienstaufsichtsbeschwerden zum Abschluss zu bringen.“ Lahr bekräftigt frühere Aussagen: „Es ist ein Behördenversagen, wenn man so lange braucht, um Dinge festzuzurren.“
Schauder setze in seiner Pressemitteilung vom Freitag außerdem äußerst fragwürdige Argumente ein: „Mit der rechtswidrigen Aussperrung der Bürgermeisterin“ habe der Gemeinderat „einen nicht unerheblichen Beitrag zur Eskalation geleistet“, schrieb das Landratsamt, das allerdings darauf hinweist, dass hier aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zitiert wurde.
Ein dicker Hund für Lahr, denn das sei eine Vorverurteilung. Zu dem Sachverhalt „Schlossauswechslung“ vom April 2021 habe man Mitglieder des Gemeinderats nämlich bislang noch nicht einmal vernommen. Das Türschloss am Rathaus sei in einer Zeit mehrmonatiger Krankmeldung der Bürgermeisterin ausgewechselt worden. Naber sei also gar nicht im Amt gewesen. Es sei deshalb doch eher die Pflicht der Bürgermeisterin gewesen, ihre Rückkehr aus einer langen Krankheitsphase anzukündigen (Lahr: „Es war nicht bekannt ob oder wann sie wiederkommt“). Und selbst am Tag ihrer Gesundung „hätte sie doch einfach einen Schlüssel anfordern können.“
FN topaktuell: Die Nachricht vor der bevorstehenden Rückkehr Heike Nabers wurde am Freitag zuerst von der FN-Redaktion platziert. In der Folge sprangen bundesweit Medien auf: Neben Stuttgarter Zeitung/Nachrichten publizierten über dpa auch der „Stern“, „Die Zeit“ und der Landeskanal von „ntv“.
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