Neustart – so lautete die Forderung des Landratsamts Main-Tauber zum Wochenende: Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) sei zu akzeptieren und man solle „professionell zusammenarbeiten“.
Konkret heißt das erst einmal: Die vorläufige Dienstenthebung der Bürgermeisterin wird aufgehoben, nachdem das Landratsamt seine „Revisionsbeschwerde“ gegen das VGH-Urteil zurückzieht.
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