Herbert Schlerf
Bad Mergentheim. "Tausende Renten falsch berechnet!" Diese Schlagzeile dürfte in den vergangenen Tagen viele verunsichert haben, auch wenn die vom Bundesversicherungsamt festgestellten Fehler offenbar meist nur im zweistelligen Euro-Bereich liegen. Wer eine Rente beantragt, solle sich zuvor beraten lassen, hieß es weiter. Und dies ist vor Ort möglich, denn die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hält ein vielfältiges Beratungsangebot bereit.
"Für Bad Mergentheim und Umgebung ist unsere Außenstelle in Tauberbischofsheim zuständig", so Dieter Bollenbach im Gespräch mit den Fränkischen Nachrichten. Er ist stellvertretender Direktor des Regionalzentrums Schwäbisch Hall der DRV Baden-Württemberg. Alle gesetzlich Rentenversicherten können sich nach seinen Worten dort Rat holen, und zwar nicht nur zum Thema Rente, sondern auch zur privaten, staatlich geförderten Altersvorsorge (beispielsweise der "Riester-Rente"), zur betrieblichen Altersvorsorge und zur medizinischen Rehabilitation.
Die DRV-Berater kommen darüber hinaus regelmäßig in die Rathäuser: 14-tägig nach Bad Mergentheim, einmal pro Monat nach Weikersheim und Creglingen und jeden zweiten Monat nach Igersheim und Niederstetten. Zudem haben die Stadt- und Gemeindeverwaltungen kompetente Mitarbeiter, die zwischen den DRV-Sprechtagen Rentenanträge entgegennehmen und allgemeine Auskünfte erteilen.
"Es gibt kein Beratungsproblem", darauf legt der stellvertretende DRV-Regionaldirektor großen Wert. Vielmehr sei das Thema Rente sehr komplex. Bollenbach sieht einige Punkte, über die Antragsteller häufig stolpern, jedoch seien die Berater dafür sensibilisiert und würden die Versicherten darauf hinweisen.
Welche "Fallen" sind dies? Zunächst muss die günstigste Rentenart ermittelt werden. Ein Beispiel: Bis zum Geburtsjahrgang 1951 gibt es ab dem 60. Lebensjahr die "vorzeitige Altersrente für Frauen", die mit maximal 18 Prozent Rentenabschlag verbunden ist. Falls die Antragstellerin aber einen Schwerbehinderten-Ausweis besitzt und eine "Wartezeit", also eine Mindest-Versicherungszeit, von 35 Jahren erreicht, kann sie mit 60 Jahren die "vorzeitige Altersrente wegen Schwerbehinderung" beziehen und muss nur höchstens 10,8 Prozent Rentenabschlag in Kauf nehmen.
Was aber zählt zu dieser Wartezeit, neben den tatsächlichen Beitragsjahren? Bollenbach weist vor allem darauf hin, dass Frauen, die wegen der Erziehung ihrer Kinder lange zu Hause waren, hier nicht benachteiligt sind. Denn ihnen können auf Antrag so genannte Kindererziehungszeiten gutgeschrieben werden: maximal ein Jahr für vor 1992 geborene Kinder und sogar bis zu drei Jahre für jüngere. Dazu kommen gegebenfalls "Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung", und zwar pro Kind maximal zehn Jahre, bei mehreren Kindern höchstens die Zeit von der Geburt des ältesten bis zum zehnten Geburtstag des jüngsten Kindes.
Daneben sind den Versicherten nach Bollenbachs Erfahrung oft wichtige Details unbekannt, die eventuell zu einer höheren Rente führen.
Nur drei Prozent der sieben Millionen geringfügig Beschäftigten in Deutschland würden beispielsweise die Möglichkeit nutzen, mit dem Arbeitgeber eine Aufstockung des Gehalts zu vereinbaren, die zur Zahlung von Rentenbeiträgen führt. Auch kann die so genannte Höherbewertung einer betrieblichen Berufsausbildung beantragt werden. Bis zu drei Ausbildungsjahre werden unter Umständen nicht nach den tatsächlichen, relativ geringen Rentenbeiträgen bepunktet, sondern nach den durchschnittlichen Beiträgen aller Versicherten.
Großen Beratungsbedarf gibt es Bollenbach zufolge bei den Renten für Aussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion und anderen früheren Ostblockstaaten und für Versicherte mit Beitragszeiten in der ehemaligen DDR. Auch Arbeitnehmer, die sowohl in Deutschland in die Rentenversicherung eingezahlt haben als auch in anderen Staaten, seien meist nicht gut informiert, wie sich ihre besondere Erwerbs-Biografie auf ihre Altersbezüge auswirkt.
Fazit: Wer eine Rente beantragen will, sollte in jedem Fall einige Monate vor dem geplanten Rentenbeginn die Beratung der DRV in Anspruch nehmen. Und jeder, egal welchen Alters, sollte in mehrjährigem Abstand überprüfen lassen, ob sein "Versicherungsverlauf" vollständig ist.
Dies ist die Auflistung aller für die spätere Rente relevanten Zeiten, die man regelmäßig von der DRV zugeschickt bekommt. Rentenberatung ist also für alle Versicherten hilfreich, und die Wege dorthin sind kurz.
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