Gemeinderat - Gremium bewilligte einstimmig den Entwurf des Bebauungsplans „Schulzentrum“ in Lauda

Weg für Ausbau der Realschule bereitet

Von 
Peter D. Wagner
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Einstimmig hat der Gemeinderat der Stadt Lauda-Königshofen den Entwurf des Bebauungsplans „Schulzentrum“ in Lauda bewilligt.. © Peter D. Wagnar

Einstimmig hat der Gemeinderat der Stadt Lauda-Königshofen in seiner öffentlichen Sitzung am Montagabend den Entwurf des Bebauungsplans „Schulzentrum“ in Lauda bewilligt.

Lauda-Königshofen. Zugleich hat das Gremium beschlossen, die im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden eingegangenen Anregungen und Bedenken zu behandeln. Der Bebauungsplanentwurf musste zuvor auf Grundlage der Abwägungsvorschläge lediglich an einigen Stellen redaktionell überarbeitet werden.

Im Zuge eines sich flächendeckend abzeichnenden pädagogischen Wandels in Baden-Württemberg, hat sich die Nachfrage junger Schülerinnen und Schüler sowie deren Familien nach der Schulform „Realschule“ immens erhöht, während entsprechende Resonanz auf die Hauptschule hingegen deutlich abgenommen hat.

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„Da sich diese Entwicklung auch in Lauda-Königshofen vollzieht, muss hier in Zukunft mit einer dreizügigen Realschule geplant werden. Mit dem in den letzten Jahren ausreichenden zweizügigen Schulbetrieb kann dem angezeigten Bedarf nicht länger Rechnung getragen werden. Ein Ausbau und. eine bauliche Erweiterung der Josef-Schmitt-Realschule in Lauda, ist daher dringend notwendig“, berichtete Stadtbaumeister Tobias Blesssing.

Das Plangebiet umfasst circa 6,65 Hektar und wird unter anderem im Norden durch den Kindergarten Sankt Marien und eine Grünfläche, im Osten durch die Becksteiner Straße, im Süden durch die Badstraße und im Westen durch die Aschhausenstraße und den Fröbelweg sowie die östlich vom Fröbelweg anliegende Wohnbebauung begrenzt.

Das Schulzentrum liegt zum jetzigen Zeitpunkt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Steigflur“. Eines der im Bebauungsplan festgesetzten Baufenster verläuft im Bereich der Realschule exakt entlang derer Gebäudewände. „Dies wurde damals so bestimmt, da mit einer Vergrößerung des Schulgebäudes in absehbarer Zeit nicht gerechnet wurde sowie in diesem Sinne so sparsam wie möglich mit Grund und Boden umgegangen werden sollte“, erklärte Blessing.

Durch den notwendigen Ausbau und die bauliche Erweiterung der Realschule werde das im Bebauungsplan festgesetzte Baufenster jedoch deutlich überschritten. Mit dieser Überschreitung seien die Grundzüge der Planung signifikant berührt, wodurch die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes und die Überplanung des betreffenden Gebietes planungsrechtlich erforderlich werde. Da es sich um die Erweiterung einer Bestandsbebauung in einem bereits identischen Plangebiet handele, werde hingegen die Prüfung von anderweitigen Standortalternativen mit gleicher oder annähernd vergleichbarer Eignung für die gewünschten Nutzungszwecke als obsolet betrachtet.

Ein erneutes Beteiligungsverfahren wird nach geltender Rechtslage und nach Ansicht der Verwaltung nicht für notwendig erachtet. Insofern konnte der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden und kann nach der Veröffentlichung in Kraft treten.

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